Zu viele Köche, wir allen kennen die Sprüche.
Uns ärgern Fehler anderer, doch sie geschehen, wie auch im Fall Seisenbacher.
Der Fall Peter Seisenbacher bleibt weiter spannend, das Bundeskriminalamt hat die öffentliche Fahndung nach dem zweifachen Olympiasieger nach dessen Entlassung aus der Auslieferungshaft in Kiew wieder aufgenommen. Am Dienstag schienen Name und Fotos des Ex- Judokas erneut bei den Personenfahndungen auf der Internetseite des BKA auf.
Bei der Justiz sprach man von einem üblichen Vorgang.
In der Ukraine entlassen?
Bei uns gesucht?
Der Artikel allein ist nicht leicht zu verstehen.
Doch so ist es. In der Ukraine ist Seisenbacher ein freier Mann. Doch wenn er zurück kommt?
Lasches Gesetz hilft Seisenbacher
Nachdem der 57- Jährige seit Freitag nicht mehr in Auslieferungshaft sitzt und auch nicht an die österreichische Justiz überstellt wurde, wurde die Fahndung wieder ins Netz gestellt. Wie berichtet hat Seisenbacher nach seiner Haftentlassung gute Chancen, dass ihm die Auslieferung nach Österreich erspart bleibt. Der Grund: Sexualdelikte verjähren in der Ukraine schneller.
Und in solchen Fällen ist es fraglich, ob das dortige Gericht die Abschiebung bewilligt.