Regionaler Klima-Bonus positiv und notwendig – Nicht-Einrechnung bestehender CO2-Besteuerung des Autos enttäuschend.
Aus Sicht des Mobilitätsclubs gibt es bei den heute von der Bundesregierung präsentierten Plänen zur ökosozialen Steuerreform Licht und Schatten. “Positiv ist festzuhalten, dass die ÖAMTC-Argumente, dass jene die auf das Auto angewiesen sind eine stärkere Entlastung brauchen, gehört wurden.
Mit dem regionalen Klima-Bonus werden wichtige und von uns immer wieder geforderte Entlastungsschritte vor allem für die Bevölkerung im ländlichen Raum gesetzt”, hält ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold fest.
Enttäuschend ist hingegen, dass die bereits vorhandene CO2-Besteuerung des Autos, beispielsweise jene der jüngsten NoVA-Novelle, nicht berücksichtigt wurde.
Insbesondere erinnert der ÖAMTC-Direktor daran, dass die in Form der Mineralölsteuer (MöSt) längst bestehende CO2-Steuer nicht in der Reform berücksichtigt wurde: “Immerhin zahlen die Autofahrer:innen derzeit allein darüber 162 Euro bzw. 226 Euro Steuern pro Tonne CO2 für Benzin bzw. Diesel. Zumindest hätte der MöSt-Aufschlag von 2011, der damals explizit als CO2-Aufschlag bezeichnet wurde, eingerechnet werden müssen.”
ÖAMTC plant Rechner, um individuelle Auswirkungen darzustellen
Wie die Be- und Entlastungen für die Bürger:innen im Detail aussehen werden, gilt es noch zu beurteilen. Der ÖAMTC plant, einen Online-Rechner zur Verfügung zu stellen, mit dem man individuelle Auswirkungen ausrechnen kann.
WKÖ-Spitze: „Steuerreform bringt unseren Betrieben Entlastung und Planungssicherheit“
Stärkung der Wirtschaftsstandortes gesichert
„Nach langen und harten Verhandlungen hat sich am Ende ein vernünftiges Paket für die Stärkung des heimischen Wirtschaftsstandorts durchgesetzt. Als Wirtschaftskammer haben wir uns dafür eingesetzt, dass Österreich in die richtige Richtung geht. Für die Wirtschaft waren drei Punkte von zentraler Bedeutung: den Standort zu stärken, die Betriebe zu entlasten und Ökologisierung mit Hausverstand umzusetzen. Die Steuerreform bringt jene Entlastung, die unsere Betriebe sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen nachhaltigen Aufschwung dringend brauchen. Auch die Investitionstätigkeit der Unternehmen wird mit der Einführung eines Investitionsfreibetrags gestärkt. Weiters ist es uns gelungen eine steuerfreie Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung mit diesem Entlastungspaket gesetzlich zu verankern“, sagt Wirtschaftskammer Österreich-Präsident Harald Mahrer.
Vor allem mit der Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie mit der Senkung der Körperschaftssteuer und der Tarifstufen zwei und drei in der Lohn- und Einkommenssteuer werden langjährige Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen und wichtige Impulse gesetzt: „Damit erreichen wir eine Entlastung für alle – das heißt, für größere Unternehmen genauso wie für kleinere Betriebe, für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer“, ergänzt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Neben der Entlastung enthält die ökosoziale Steuerreform auch steuerliche Lenkungseffekte durch die Etablierung eines nationalen Emissionszertifikatesystems. „Wir müssen Emissionen reduzieren, dazu haben wir uns im Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Dass es dafür jetzt einen genauen Fahrplan gibt, schafft für unsere Betriebe Planungssicherheit. Sie können sich rechtzeitig auf die Maßnahmen vorbereiten und mit Innovation und Investition in klimafreundliche Technologien punkten“, so Mahrer. Eine auch im internationalen Vergleich ausgewogene CO2-Bepreisung sei daher „ein intelligentes marktwirtschaftliches Instrument für echten Klimaschutz“.
Positiv wertet die WKÖ-Spitze in diesem Zusammenhang, dass es Ausgleichsmaßnahmen in Form der Carbon Leakage- und der Härtefall-Regelung geben wird. Damit berücksichtigt die ökosoziale Steuerreform auch, dass manche Betriebe durch den künftigen nationalen Emissionszertifikatehandel über Gebühr belastet werden oder Emissionen in absehbarer Zeit nicht senken können, weil sie nicht auf andere Technologien ausweichen können. Darüber hinaus wird mit dem Regionalbonus, der Arbeitnehmern genauso zugutekommt wie Selbständigen, darauf Rücksicht genommen, welche individuellen Möglichkeiten etwa zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Dumpingpreis für CO2: Regierung versagt bei Steuerreform auf ganzer Linie.
Der Preis von 30 Euro je Tonne CO2 ist massiv zu niedrig und werde keine Lenkungswirkung erzielen, kritisiert Katharina Rogenhofer die ökosoziale Steuerreform, die heute von der österreichischen Bundesregierung präsentiert wurde. Mit dem Paket sei die Chance für einen echten Kurswechsel in der Klimapolitik vergeben worden, so die Sprecherin des Klimavolksbegehrens.
„Die türkis-grüne Regierung hat mit ihrem vielzitierten Prestigeprojekt eine Greenwashing-Meisterleistung geliefert. Ein Dumpingpreis für die Natur wird von der Regierungsspitze heute als zukunftsweisende Großmaßnahme verkauft – das ist eine herbe Enttäuschung für die Unterzeichner:innen und Aktivist:innen des Klimavolksbegehrens“, so Rogenhofer. Der Preis von 30 Euro pro verbrauchter Tonne CO2 entspräche nicht annähernd der Forderung von Wissenschaft und Umweltorganisationen. „Ein Einstiegspreis von mindestens 50 Euro pro Tonne und ein rascher Anstieg auf über 100 Euro wäre das Minimum eines wirksamen Beitrags zum Klimaschutz gewesen“, ist die Sprecherin des Klimavolksbegehrens überzeugt. „Seit Jahrzehnten schreibt sich die Volkspartei die ökosoziale Marktwirtschaft auf ihre Fahnen, der geringe CO2-Preis zeugt jedoch von einem vollkommenen Unverständnis für Marktdynamiken und Lenkungseffekte vonseiten des Kanzlers und Finanzministers.” Mittlerweile fordern auch große Unternehmen eine Bepreisung von 60 bis 100 Euro. Für eine Partei mit angeblicher Wirtschaftskompetenz lege die ÖVP mit dem jetzigen CO2-Preis statt einer Weichenstellung eine Bruchlandung hin.
„Der vergangene Sommer hat mit nahezu täglich neuen Wetterextremen, Überschwemmungen, Hitzerekorden gezeigt: Die Klimakrise passiert hier und jetzt,” gibt Rogenhofer zu bedenken. Da die zahnlose CO2-Bepreisung die Klimawende nicht bewerkstelligen und kaum zu einer Reduktion der Treibhausgase beitragen wird, brauche es umso dringlicher ein verbindliches Klimaschutzgesetz, wie vom Klimavolksbegehren schon seit Monaten gefordert. „Es kann nicht sein, dass wir in Zeiten der Klimakrise seit über 270 Tagen keine nationalen Klimaziele, geschweige denn einen gesetzlichen Pfad zur Reduktion der Emissionen haben. Die Regierung muss nun endlich effiziente Maßnahmen setzen, wenn Klimaneutralität 2040 nicht nur ein leeres Versprechen bleiben soll, wie die Steuerreform gerade vermuten lässt“, betont Rogenhofer. „Beim Klimaschutzgesetz braucht es ein klares Bekenntnis von Bundeskanzler Kurz, denn jede weitere Verzögerung im Klimaschutz geht auf Kosten unser aller Zukunft. Es liegt an der Politik, diese Zukunft ernsthaft zu sichern.”
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