ÖAMTC/ÄKVÖ-Symposium: Medikamente und Drogen im Straßenverkehr

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Experten diskutierten über Beeinflussung durch legale und illegale Substanzen.

Von den rund 12.000 in Österreich zugelassenen Arzneimitteln sind etwa 7.000 mit einem Warnhinweis bezüglich der Verkehrstüchtigkeit versehen (Quelle: Apothekerkammer). Die Einnahme dieser Mittel kann Auswirkungen auf Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit oder Motorik haben. Andererseits gibt es Medikamente, die bei richtiger Anwendung den Konsumenten die Teilnahme am Straßenverkehr erst ermöglichen und deren Lebensqualität damit massiv erhöhen. Beim Symposium der Ärztlichen Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) in Salzburg sprachen heute zahlreiche Experten über medizinische, rechtliche und psychologische Ansätze, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten.

Über die Problematik von Drogen und drogenähnlichen Medikamenten im Straßenverkehr berichtete Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC. Laut Hoffer wirken viele Medikamente drogenähnlich, deshalb ist die richtige Aufklärung der Patienten wichtig. Er sprach sich für eine verstärkte Überwachung durch die Exekutive aus und brachte das Beispiel eines Planquadrates in Wien. Dabei wurden 21 durch Drogen beeinträchtigte Lenker aus dem Verkehr gezogen. “Während eine Beeinträchtigung durch Alkohol mit Alkovortest und Alkomat relativ einfach festgestellt werden kann, ist die Feststellung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift oft schwieriger”, so Hoffer. Um in Zukunft Drogenkonsum konkreter nachweisen zu können, sprach sich der Jurist für eine ambitionierte Suche nach technischen Hilfsmitteln für Polizisten auf der Straße und gesetzlich festgelegte Suchtgift-Grenzwerte aus.

Ein bisher wenig erforschtes Themenfeld in der Verkehrsmedizin sind die sogenannten “Legal Highs”. Dies sind synthetische Drogen, die ähnliche Wirkungen wie illegale Drogen hervorrufen. Sie sind jedoch nicht in bestehende Klassifikationssysteme und damit verbundene strafrechtliche Verfolgung eingebunden. Dr. Michael Willis, Psychiater der Medizinischen Universität Innsbruck, sprach über Häufigkeit, Wirkung und Gefahren dieser Mittel. “Einzelfallberichte geben Hinweise, dass der Konsum dieser Substanzen negativen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit hat”, so Willis. Dazu gehören Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration sowie Koordinationsprobleme und veränderte Wahrnehmung. “Problematisch ist außerdem, dass diese Substanzen aufgrund ihrer zweifelhaften Legalität für unerfahrene Konsumenten attraktiv sind und leicht über unseriöse Quellen im Internet bezogen werden können. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Wirkung gefährden Konsumenten nicht nur sich selbst, sondern auch andere im Straßenverkehr.”

Weitere medizinische Referenten gaben einen Überblick über die Krankheiten Narkolepsie (Schlafkrankheit), Epilepsie und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom). “Die Epilepsie stellt eine Gruppe von sehr verschiedenen Erkrankungen dar”, erklärte Markus Leitinger, Epilepsie-Experte an der Universitätsklinik für Neurologie Salzburg. Für die Verkehrstauglichkeit steht die Art der Epilepsie im Vordergrund, deshalb wird in zwei Gruppen unterschieden. Um ein Fahrzeug lenken zu dürfen, wird für eine Gruppe die Anfallsfreiheit für bestimmte Zeiträume verlangt – das wird oft durch Medikamente ermöglicht. In der zweiten Gruppe müssen entsprechende Fristen ohne Einnahme antiepileptischer Medikation erzielt werden.

Alexander Kunz, Facharzt für Neurologie am Uniklinikum Salzburg, sprach über die Schlafkrankheit Narkolepsie. Diese birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, das in erster Linie auf die erhöhte Einschlafneigung untertags zurückzuführen ist. “Medikamentöse Therapie ist häufig möglich, ebenso spezielle Vermeidungsstrategien wie: Schlafen vor der Fahrt, gezielte Fahrtunterbrechungen und die Einnahme von Medikamenten vor dem Fahrtantritt”, so der Experte.

Über die verkehrsmedizinische Relevanz von ADHS berichtete Peter Strohbeck-Kühner vom Universitätsklinikum Heidelberg. “Neben Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit geht die Störung auch mit Persönlichkeitsmerkmalen einher, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Dazu zählen beispielsweise erhöhte Risikobereitschaft, geringe Risikowahrnehmung, mangelhafte Emotionsregulation und aggressives Verhalten”, so Strohbeck-Kühner. Auch hier können Arzneimittel Abhilfe schaffen und verkehrsrelevante Leistungsfunktionen positiv beeinflussen.

Erschwerte Feststellung der Beeinträchtigung

Viele Krankheiten und deren Verlauf erschweren eine objektive Feststellung der Fahrtauglichkeit. Mit Hintergründen zum Einfluss von kognitiven Störungen auf das Fahrverhalten und die Fahrtauglichkeit im Alter informierte Michaela Defrancesco, Fachärztin für Psychiatrie in Innsbruck, die Teilnehmer des Symposiums. “Mit der stetig steigenden Lebenserwartung kommt es zu einer zunehmenden Anzahl an dementiellen Erkrankungen”, erklärte die Fachärztin. Besonders der schleichende Verlauf sowie die häufig reduzierte Krankheitseinsicht bei Patienten mit Alzheimer Demenz, welche die häufigste Demenzform darstellt, ist problematisch. “Diese Patientengruppe beendet nur in sehr geringem Ausmaß aus eigener Initiative die aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Vor allem wegen des höheren Unfallrisikos der Betroffenen wäre daher die Notwendigkeit einer objektiven Regelung der Einschätzung der Fahrtauglichkeit von großer Wichtigkeit”, appellierte Defrancesco.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.