Ökostrom durch Geldverbrennung

geralt / Pixabay

Papierindustrie fordert Abkehr von Tarifgarantien, die vor allem Endkonsumenten belasten

Das Ökostromgesetz muss grundlegend reformiert werden:
Dies fordert die Papierindustrie aufgrund der jüngsten Zahlen zur Ökostromsubvention. Künftig braucht es Investitionsförderung statt Einspeisetarife.

„So wie das bis jetzt geschieht, ist das pure Geldverbrennung“, übt Gabriele Herzog, Geschäftsführerin der Austropapier, harte Kritik an der bisherigen Subventionspraxis. Denn im neuen Ökostrombericht 2014 bestätigt die E-Control, dass Endkonsumenten immer mehr für die Förderung von Ökostromanlagen zahlen. Betrug das Vergütungsvolumen 2013 noch 747 Millionen Euro, waren es 2014 bereits 846 Millionen (plus 13,2%).

Der derzeit geringe Strompreis ist trügerisch: Durch ihn müssen die Stromkunden immer mehr Förderung schultern, um den Ökostromanlagen die garantierten Einspeisetarife zahlen zu können. Hat ein Unternehmen auf Netzebene 3 mit einem Verbrauch von 55.000 MWh im Jahr 2012 noch 157.524 Euro an Ökostrombeiträgen gezahlt, sind es jetzt bereits 277.428 Euro. Das ist eine Verteuerung um mehr als 75 Prozent in 3 Jahren.

85 Prozent Mehrkosten für Haushalte

Auch bei den Privathaushalten schlägt das Ökostromgesetz massiv zu Buche. Für 2016 werden für Haushalte bereits Ökostromkosten in Höhe von 120 Euro (3.500 MWh) prognostiziert, im Jahr 2013 zahlten sie noch 65 Euro. Das sind Mehrkosten von 85 Prozent. Für 2017/2018 rechnet die E-Control gar mit einer Rekordvergütung von insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Und das obwohl die Zukunft vieler Ökostromanlagen nach Auslaufen der Förderungsperiode ohnehin höchst ungewiss ist. Viele Anlagenbetreiber sehen diesem Termin mit Bangen entgegen.

„Die Papierindustrie spricht sich schon seit Jahren für eine grundlegende Reformierung des Ökostromgesetzes aus. Die neuen Zahlen zeigen einmal mehr, dass das Umstellen der Fördersystematik von garantierten Einspeisetarifen auf Investitionsförderungen dringend notwendig ist“, erläutert Gabriele Herzog das Problem: „Das käme alle Stromkonsumenten billiger und es würden nur Kraftwerke gebaut, deren Finanzierung von einer längerfristigen Förderung unabhängig ist.“

Biomasse als Hauptprofiteur

Mit einem Anteil von 36 Prozent haben Anlagen auf Basis von fester Biomasse (Holz) bisher am stärksten profitiert (dahinter Windkraft mit 29% und Kleinwasserkraft mit 17%). Damit setzen sie die Rohstoffversorgung der Papierindustrie mit Holz zunehmend unter Druck. Durch die üppig geförderten Einspeisetarife konkurrenzieren Biomasse-Heizkraftwerke die traditionellen stofflichen Nutzer. Die Kostenspirale dreht sich immer weiter nach oben, was bereits zu spektakulären Pleiten von Biomassekraftwerken geführt hat. „Diese unsinnige Mittelverschwendung muss aufhören“, sagt Herzog.

„Holz ist zu wertvoll, um es in Großfeuerungslagen einfach zu verheizen. Es ist ganz einfach auch volkswirtschaftlich sinnvoller, zuerst Produkte herzustellen, diese wiederzuverwerten und erst am Ende des Lebenszyklus Energie zu gewinnen. Die holzbasierte Stromerzeugung ist ineffizient und ein Irrweg“, warnt die Geschäftsführerin der Austropapier vor ungewollten Lenkungseffekten. Ihr geht es um den richtigen Zeitpunkt: „Holz sollte erst am Ende der Nutzungskaskade energetisch genutzt werden.“

Austropapier – Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie

Austropapier repräsentiert – gemeinsam mit dem Fachverband der Papierindustrie – die Unternehmen der österreichischen Papierindustrie. 24 Betriebe erzeugen jährlich fast 5 Millionen Tonnen Papier, Karton und Pappe. Sie stellen fast 8.000 Arbeitsplätze direkt bereit und tragen zur Einkommenssicherung von hunderttausenden Menschen in der heimischen Forst- und Holzwirtschaft, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie und dem Druck- und Grafik-Sektor bei.
Papier begleitet uns Tag für Tag in vielen wichtigen Produkten. Der Einsatz der erneuerbaren Rohstoffe Holz und Altpapier, die Wiederverwertung der Rückstände als Rohstoff, höchste Energieeffizienz der Anlagen und enorme Investitionen zur Verbesserung der Umweltsituation gehören zu den Grundpfeilern der nachhaltigen Wirtschaftsweise. Mit modernen und gut bezahlten Green-Jobs, konsequenter Aus- und Weiterbildung sowie der Bündelung von Forschung, Entwicklung und Innovation sichert der Sektor nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Standorte.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.