Wer beim ORF Redakteur werden will sollte sich besser ein gebrochenes Deutsch (“nix vastehn…“) oder und einen dunkleren Teint zulegen.
Das zeigt eine Stellenausschreibung des ORF welche eindeutig gegen § 17 des öst. Gleichbehandlungsgesetzes verstößt. Denn in der Ausschreibung findet sich folgender Satz ZITAT: “Bei gleicher Qualifikation werden Personen mit Migrationshintergrund bevorzugt!” …
Was meinen sie dazu?
Ich meine: Das gehört vor eine Kommission, man sollte sich bei allen damit befassten Stellen beschweren!
- Verzeichnis aller Beratungs/Beschwerdestellen: www.chancen-gleichheit.at/Beratung
- Das Gleichbehandlungsgesetz als PDF (300 kb)