Outdoor-Aufkleber: Kleben und kleben lassen

Solche Aufkleber müssen sehr viel aushalten - Triestingtal Rallye 2009 | © foto.selfpublic.at/Peter Schweinsteiger
Solche Aufkleber müssen sehr viel aushalten - Triestingtal Rallye 2009 | © foto.selfpublic.at/Peter Schweinsteiger

Outdoor Aufkleber müssen für vieles herhalten: Ob Firmenlogos auf Fahrzeugen, Außenwerbung am Schaufenster oder am Fußboden, die Botschafter der klebrigen Art sollen auch möglichst lange gut aussehen. Doch warum können sie länger halten als etwa ein Auto?

Vor allem Fahrzeuge sind ein recht beliebtes Trägermedium für wetterfeste Aufkleber und dies erfordert nebst der Robustheit auch eine hohe Anpassungsfähigkeit an die blechernen Kurven. Ein Auto sollte nicht bloß mittels Aufklebern zusammen gehalten werden, aber es soll schon vorgekommen sein, dass so ein Sticker länger hielt als etwa das Rallyeauto darunter.

Outdoor Aufkleber sollen also lange gut aussehen, Falten oder gar Blasen darf sich der hochwertige Sticker zu keinem Zeitpunkt leisten. Diese positiven Eigenschaften kann sich ein guter Aufkleber auch viele Jahre lang bewahren. Doch selbst als grafisch tätiger Mensch wusste ich lange nicht, was tatsächlich für eine lange Lebensdauer wichtig ist.

Das Druckverfahren ist entscheidend

Es ist nicht allein das Material, sondern die Wahl der richtigen Druckmethode entscheidet ob eine geklebte Botschaft bloß 3 Monate oder gar 7 Jahre gut zu sehen ist.  Ein guter Aufkleber für draußen muss jedenfalls wasserabweisend, abriebfest, UV-fest und lichtbeständig sein, egal worauf er kleben soll.

Das Infoportal zur Fachhochschule für Druck und Medien Stuttgart schreibt dazu „Ausschlaggebend für das robuste Erscheinungsbild eines Outdoor Aufklebers ist vor allem das dafür verwendete Druckverfahren.“ Die folgende Liste gibt nur einen groben Überblick, in der Praxis kommt es auch auf viele andere Umstände an wie lange so ein Produkt hält.

  • Outdoor Aufkleber aus dem Offset-Verfahren: ca. 3 Monate beständig
  • Outdoor Aufkleber aus dem Digitaldruck: ca. 3 bis 5 Jahre beständig
  • Outdoor Aufkleber aus dem Siebdruck: bis zu 7 Jahre beständig

Meiner Erfahrung nach ist es am besten, man nennt der Druckerei seines Vertrauens einfach nur den Einsatzzweck, die Profis empfehlen dann das Richtige. Egal ob ein guter Copy-Shop, eine günstige Online-Druckerei oder der möglicherweise teurere Full-Service Dienstleister, jeder wird uns zu mehr oder weniger ausführlich seiner Produktpalette beraten.
Man muss also nicht die Material-Eigenschaften, Druckverfahren oder Veredelungsmethoden einstudieren um gute Erzeugnisse zu bekommen – aber schaden tut ein wenig Hintergrundwissen ja nie.

Praktische Tipps für ein stressfreies Kleben

Der beste Aufkleber, aus hochwertigsten Material und besten Druck ist da, wunderschön glänzen die bunten Farben und nun gilt es, diesen auch perfekt zu verkleben. Klar, auch dafür gibt es Profis, vor allem bei großen und wichtigen Vorhaben ist dies ratsam. Doch wenn man schon mal so viel über Beschaffenheit und Verarbeitung weiß, kann das Kleben doch nur ein Klacks sein. Oder?

  • Allgemein bekannt dürfte sein, dass man den Hintergrund des Aufklebers gut vorbereiten sollte. Die üblichen Hinweise wie Sauber, Staub-u. Fettfrei, usw. sollte man wirklich ernst nehmen. Denn besser 5 Minuten länger geputzt, als ein, um 5 Jahre zu frühes Ablösen zu riskieren.
  • Die Umgebungstemperatur ist auch bei Outdoor Aufklebern wichtig! Auch wenn das Produkt später etliche Minusgrade verträgt, sollte es beim aufkleben eine angenehme Temperatur haben.  Manche Hersteller geben diese an.
  • Große Botschaften sollte man besser zu zweit aufkleben, selbst bei völlig ebenen, gut erreichbaren und optimal vorbereiteten Flächen kann ein mehre Meter großer Aufkleber ziemlich widerspenstig sein.

Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.