Passagierrechte bei AUA Streik Ostern

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Rund 50.000 Passagiere sind von den 400 abgesagten Flügen betroffen. Rechte nach EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004.

Anspruch auf Ausgleichszahlung

Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert worden ist. Nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise schlechtes Wetter oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, muss die Fluglinie keine Zahlung an betroffene Passagiere leisten.

Der Europäische Gerichtshof hat Streiks des eigenen Personals bei Fluglinien bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Betroffenen Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen.

Recht auf Ersatzbeförderung

Auch bei Flugausfällen wegen Streik des Bordpersonals bei Austrian Airlines haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Diese Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung kann eine Erstattung des Flugtickets verlangt werden.

Selbst ein neues Ticket buchen?
Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist, unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen und eigenes Organisieren einer Ersatzbeförderung ankündigen. Man ist bei Ersatzflügen nicht an die AUA oder die Lufthansa Group gebunden.Nach Verstreichen der Frist selbst Ersatzflug buchen und Austrian Airlines in Rechnung stellen.

Ticketkosten zurückerhalten
Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung …

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Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.

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