Polizei: Häusliche Gewalt – „Uns waren die Hände gebunden“!

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Wieder kann ich nur zu Alma Zadic sagen: „Arbeiten sie an einer dringlichen Gesetzeserneuerung“!

Wie die Polizei mitteilt, mussten diese den Täter laufen lassen, weil vom Gesetz aus die Hände gebunden sind.

Nachtrag: Schwere Körperverletzung im Zuge eines Beziehungsstreits.

Die Frau war ebenso schwer betrunken wie der Mann.

Am 11.01.2020 veröffentlichte die Wiener Polizei mittels Presseaussendung die Amtshandlung in Folge eines Beziehungsstreits in der Kriechbaumgasse in Meidling, bei dem ein 40-jähriger Tatverdächtiger seine ebenfalls 40-jährige Lebensgefährtin (beide rumänische Staatsbürger) über mehrere Stunden hinweg geschlagen und misshandelt haben soll.
Die Frau wurde von einem Passanten auf der Straße sitzend vorgefunden, der die Polizei verständigte.
Der Tatverdächtige wurde noch in der Nacht im Zuge eines koordinierten Zugriffs in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen.
Beide Beteiligten waren augenscheinlich stark alkoholisiert.
Ein Alkovortest bei der Frau ergab einen Messwert von 1,56 Promille. Der Mann verweigerte denselben.
In der Ersteinvernahme stellte der 40-Jährige die Streitsituation anders dar.
Er behauptete, von seiner Lebensgefährtin im Zuge des Streits mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden zu sein.
Danach sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen.
Bei Untersuchungen, die am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass die Gesichtsverletzungen des Mannes von erheblicher Schwere sind.
Aufgrund dieser Umstände wurde auch die 40-Jährige wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.
Im Sinne einer objektiven Berichterstattung ist es der Wiener Polizei wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall beide Tatbeteiligten sowohl als „Beschuldigte“, als auch als „Opfer“ geführt werden.
Medienberichte, wonach staatsanwaltliche Entscheidungen „auf Unverständnis bei der Polizei“ gestoßen seien, entsprechen nicht der Wahrheit.

Hier der Vorbericht

Beide sind sowohl als Täter, wie auch Opfer geführt. Näheres muss ein Richter/ in entscheiden.

FPÖ-Ecker: Frauen müssen aktiv vor Gewalt geschützt werden.

„Kuschelkurs“ der Staatsanwaltschaft gegenüber brutalem Schläger unverständlich.

Heftige Kritik an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, demnach ein Mann nach einer massiven Attacke gegenüber seiner Lebensgefährtin in Wien nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, kommt von der freiheitlichen Frauensprecherin, NAbg. Rosa Ecker, MBA. „Quer durch alle Fraktionen herrscht Einigkeit darüber, dass Frauen aktiv vor Gewalt geschützt werden müssen. Dieses Beispiel zeigt, dass offenbar zwar die rechtlichen Voraussetzungen gegeben wären, die Staatsanwaltschaft aber trotz Morddrohungen keinerlei Handlungsbedarf sah, um die Frau vor weiteren Übergriffen zu schützen. Muss erst wirklich noch mehr passieren, bevor Frauen bei derartigen Angriffen ein Recht auf Gewaltschutz haben? Der Kuschelkurs gegenüber dem brutalen Schläger ist unverständlich“, betonte Ecker.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei laut Medienberichten auch auf Unverständnis bei der Polizei gestoßen. „Faktum ist: der gefährlichste Ort sind die eigenen vier Wände für Frauen. Dieser traurige Fall muss Anlass dafür sein, dass die rechtlichen Möglichkeiten – wie etwa Wegweisung beziehungsweise Untersuchungshaft – zum Schutz des Opfers auf alle Fälle ausgesprochen werden müssen“, so Ecker.

„Den schönen Worten zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen müssen nunmehr Taten folgen. Dazu gehört offensichtlich auch, dass wir die zuständigen Stellen mehr darauf sensibilisieren, dass der Schutz der Frau im Vordergrund zu stehen hat. Wir sehen hier Frauenministerin Raab und Justizministerin Zadic in die Pflicht genommen, endlich angemessen zu reagieren, um die Opfer zu schützen – nicht die Täter“, bekräftigte die FPÖ-Frauensprecherin.

Sie schlugen sich und beschimpften sich gegenseitig.
Waren beide betrunken, beide gehören bestraft.

Justizministerin Zadic: „Der Hass ist explodiert“

Sohn als Mörder der  Eltern.

Quelle
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