„Der Artikel des Wochenmediums Falter „Gefangen im Feuer“ (03.07.2018) ist nicht nur inhaltlich falsch und sachlich unvollständig, sondern verfolgt offensichtlich auch das Ziel, die damals eingesetzten Justizwachebeamten indirekt einer schweren Dienstpflichtverletzung – eine Gesundheitsschädigung der damals in der gegenständlichen Zelle untergebrachten Häftlinge absichtlich und bewusst in Kauf genommen zu haben – zu beschuldigen.
Dies ist entschieden und mit Nachdruck zurückzuweisen“, stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzende der AUF NAbg. Werner Herbert fest.
„Alle Erhebungen und Überprüfungen durch die Vollzugsbehörde und Gericht ergaben, dass die eingesetzten Beamten dienstlich korrekt gehandelt und die Rettungsmaßnahmen unter Bedacht auf die damals vorherrschende Bedrohungslage so rasch als möglich durchgeführt wurden.“
„Die Kolleginnen und Kollegen der Justizanstalt Wien Josefstadt haben unter Einsatz ihres Lebens weit Schlimmeres verhindert, aber auch elf Beamte wurden bei diesem Vorfall verletzt“ so Hans Toth, Vorsitzender des Dienststellenausschusses in der Justizanstalt Josefstadt und erklärt zum zeitlichen Ablauf weiter: „Man kann aus sicherheitstechnischer Sicht in der Praxis, wenn Häftlinge randalieren und eine Gefahr gegen Einsatzkräfte ausgeht, Häftlinge nicht einfach bitten, ruhig aus der Zelle zu kommen. Einer der Aggressoren war sogar mit einem Messer bewaffnet und drohte die Beamten anzugreifen. Deshalb konnte die Tür immer nur kurzfristig – unter Bedachtnahme auf die Eigensicherung und zum Schutz der Betriebsfeuerwehr, sowie der anderen Insassen – geöffnet werden.
Auf die in diesem Zusammenhang hingewiesene und seit Jahren bestehende prekäre Personalsituation im Bereich der Justizwache, wurde nach Jahren von Personalkürzungen, zwischenzeitlich bereits seitens Vizekanzler und Bundesminister für den Öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache mittels Zuweisung zusätzlicher Planstellen reagiert. „Ein wichtiger und notwendiger Schritt, der nicht nur zur Arbeitsentlastung unserer Justizwachebeamten dringend notwendig war, sondern auch die Eigensicherung der Bediensteten wesentlich erhöht“, betonte Herbert
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