Pressekonferenz: Mordfälle LEONIE und MANUELA

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Das war das Thema: Hilfe für die Hinterbliebenen?

Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenbündel

 Die Anwälte Dr. Johannes Öhlböck, LL.M und Mag. Florian Höllwarth, MBL präsentierten Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenbündel betreffend das derzeitige Asylverfahren. Das „aktuelle Integrationssystem ist nicht ausreichend und es besteht ein Versagen der Integrationskontrolle.“

Was hat dies mit den Mordfällen zu tun?
Das ist ein Asylthema, ist auch die politische Opposition der Meinung.

Die Anwälte sind aber der Meinung, so etwas hilft den Opfern?

Auch die Oppositionspolitik kann so einen Auftritt nicht verstehen.

1. Integration / Betreuung von Asylwerbern

Verbesserung Sprachkompetenz Deutsch (Nutzung von Online-Tools parallel zu Sprachkursen) und „Weg von der Straße“ aber auch durch Ausbau des Sportangebots. Ebenso eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt, eine
Etablierung von Verpflichtungen für Asylwerber wie beispielsweise Unterricht (Ethik, Werte, politische Bildung), Werteführerschein, Kindergarten, Sozialarbeit (zB Kooperation mit Online-Freiwilligenbörse der Caritas). Es muss eine laufende Kontrolle der Integration stattfinden und Schaffung von Integrationsstufen sowie eines Bonus-Malus-Systems. Ebenso eine eigene Ausbildung von Asylbetreuern Kontrolleinrichtungen in Asylsachen.

2. Strukturanalyse Asylverfahren

Es geht nicht nur um die Prüfung Struktur BFA und VWG auf Personalmangel
sondern auch um die Beschleunigung Bearbeitungszeiten (Verfahrensdauer unangemessen; verletzt beiderseits Rechte: Recht von Asylwerbern auf faires Verfahren mit angemessener Dauer und Rechte von Staatsbürgern auf Schutz vor Gewalt = Fürsorgepflicht des Staates). Beim BFA bestehen überlange Verfahrensdauern und ist ein Organisationsversagen nach Berichten von Volksanwaltschaft und Rechnungshof vorliegend. Es geht auf dieser Ebene nicht um die Klärung einer Schuldfrage, sondern um die Evaluierung der Asylverfahren aller Beschuldigten im Fall LEONIE.
Welche Fehler sind passiert und was kann man für die Zukunft daraus lernen?

3. „fast track“ (deutlich beschleunigtes Asylverfahren bei Verstößen)

Ein abgesondertes – beschleunigtes – Verfahren bei gerichtlichen Straftaten und Verwaltungsstraftaten oder nachhaltigem Verstoß gegen Integrationsregeln soll dem zum Schutz der Bevölkerung vor weiteren Rechtsverstößen durch Asylwerber dienen. Dies beinhaltet ex lege keine aufschiebende Wirkung eines Bescheides.

Was noch alles von den Anwälten für die Asylanten gefordert wird, lesen sie mehr hier. Nur was dies mit den Opfern und Hinterbliebenen zu tun hat?

4. Erstinterview für Asylwerber – Verbesserung des status quo

Ein Anwaltszwang und gerichtlich beeidete Dolmetscher im ersten Interview schaffen eine Erhöhung von Standards und Rechtssicherheit für alle Parteien – es ist eine Qualitätssteigerung.

5. Expertenteam

Notwendig ist die Etablierung eines Expertenteams durch die Bundesregierung zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Die Experten sind aus unterschiedlichen Disziplinen:
• Sozialarbeiter / Psychologen
• Arbeitsmarktexperten
• Rechtswissenschaft (Verwaltungsrichter, Strafrichter, Rechtsanwälte)
• Verhaltensökonomen
• Nationaltrainer „Sport“

Zeit im Blick fragt:

Was könnte man für die Hinterbliebenen verlangen?

  • Sicherheit für die noch lebenden Kinder!

Quelle
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