Profitgier der Pharmakonzerne darf gesetzliche Krankenversicherung nicht gefährden

Medizin
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Pensionistenverband fordert gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Ausgaben der Krankenversicherungsträger – Sozialsystem muss gesichert bleiben.

Der Pensionistenverband Österreichs, die größte und mitgliederstärkste Seniorenorganisation Österreichs fordert eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel. Denn: Nach Jahren der erfolgreichen Sanierung der Budgets der Krankenkassen, schreiben diese nun wieder rote Zahlen. Für 2015 wird insgesamt mit einem Minus von 130 Millionen (Gebietskrankenkassen 150 Millionen) gerechnet. Für das Jahr 2016 wird sogar ein Minus von insgesamt 319 Millionen (Gebietskrankenkassen 287 Millionen) und für 2017 ein Minus von 425 Millionen (Gebietskrankenkassen 419 Millionen) prognostiziert. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass die Aufwendungen für Heilmittel aufgrund der immer teureren Medikamente seit dem Jahr 2014 um rund 10 Prozent gestiegen sind. Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs sieht diese Entwicklung mit großer Besorgnis und stellt klar: “Die Profitgier der Pharmakonzerne darf die gesetzliche Krankenversicherung nicht gefährden!”

Während die Beitragseinnahmen der Krankenversicherungen für das Jahr 2015 nur 3,5 Prozent höher waren als im Vorjahr, steigen die Aufwendungen für Medikamente um bis zu 10 Prozent. Für die kommenden Jahre wird eine noch größere Schere erwartet, da immer mehr hochpreisige Medikamente auf den Markt kommen und die Beitragseinnahmen laut Prognosen kaum steigen werden. Bisher haben die Verhandlungen zwischen dem Hauptverband und der Pharmaindustrie zu keinem Ergebnis geführt. “Die Pharmaindustrie ist aufgefordert ihre Preispolitik verantwortungsbewusster zu gestalten. Sie würde ja trotzdem weiterhin Gewinne erwirtschaften, aber eine Preistreiberei auf Kosten der sozialen Sicherheit darf nicht hingenommen werden”, kritisiert Blecha, der deshalb entschieden für eine gesetzliche Begrenzung der Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel eintritt wie sie auch im Entwurf für die ASVG-Novelle vorgesehen ist.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.