Trotz Präventivmaßnahmen der Polizei NÖ (Aufklärung über Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen) blickt die Landespolizeidirektion Niederösterreich auf eine ereignisreiche Nacht zum Jahreswechsel 2017 zurück. Folgende Sachverhalte wurden bearbeitet:
2 Anzeigen wegen Brandstiftung durch pyrotechnisch Gegenstände (bei einem Löschversuch erlitt dabei ein Mann in Wiener Neustadt eine Rauchgasvergiftung) (minus 1 Anzeige zum Vergleich zu Silvester 2015)
3 Anzeigen wegen Körperverletzung durch pyrotechnische Gegenstände – 3 Personen wurden durch Raketen getroffen und verletzt (plus 2 Anzeigen zum Vergleich zu Silvester 2015)
154 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 (plus 46 Anzeigen zum Vergleich zu Silvester 2015)
38 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch pyrotechnische Gegenstände (plus 1 Anzeige zum Vergleich zu Silvester 2015)
3 Organstrafverfügungen (minus 10 Organstrafverfügungen zum Vergleich zu Silvester 2015)
7 Unfälle mit pyrotechnischen Gegenständen mit insgesamt 9 verletzten Personen (plus 1 Unfall und plus 3 verletzte Personen zum Vergleich zu Silvester 2015)
17 Körperverletzungen im Zusammenhang mit Silvesterfeierlichkeiten (minus 36 Fälle zum Vergleich zu Silvester 2015)
Hinsichtlich der Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch pyrotechnische Gegenstände wird sich die Zahl erfahrungsgemäß noch erhöhen, da sich zahlreiche Hausbesitzer noch auf Urlaub befinden und etwaige Schäden noch nicht festgestellt wurden. Der Anstieg der Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetzt resultiert aus den rigorosen Kontrollen der Polizei bei Anbietern bei Verkaufsständen von pyrotechnischen Gegenständen (Verkauf von nicht zugelassenen bzw. verbotenen pyrotechnischen Gegenständen bzw. Verkauf an altersmäßig nicht befugten Personen). Auch bei der Anzahl der verletzten Personen bei Unfällen mit pyrotechnischen Gegenständen wird die Dunkelziffer höher liegen. Die Verletzungen resultieren aus unsachgemäßem Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, teilweise auch unter Einfluss von Alkohol.
Im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung kam es in NÖ zu keinen bekanntgewordenen Übergriffen (Silvester 2015 gab es 5 bekanntgewordene Fälle).
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)