Richtigstellung zu Äußerungen des Abgeordneten Peter Pilz

Innenminister Sobotka hat einen Arbeitsbesuch in Deutschland abgebrochen und war nach Wien zurückgekehrt. | © BMI, J.Makowecz

Auch das BMI nimmt Stellung.

Vorwürfe inhaltlich falsch

(Wien, 09.10.2017) Abgeordneter Peter Pilz gab heute eine Pressekonferenz, in welcher er den Vorwurf geäußert hatte, dass Innenminister Wolfgang Sobotka für Wahlkampfveranstaltungen und als Privatmann ungerechtfertigterweise Personenschutz in Anspruch nehme.

Vorwurf einer Wahlkampfveranstaltung

„Innenminister Wolfgang Sobotka war am Samstag auf dem Weg zu einer Veranstaltung in St. Veit. Dort war die Besichtigung der Einsatzzentrale geplant. Der Vorwurf, es habe sich um Wahlkampf gehandelt ist alleine deshalb schon absurd, weil Wolfgang Sobotka Spitzenkandidat in Niederösterreich ist“, hält Kabinettschef Michael Kloibmüller fest.

Personenschutz als Privatmann

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung prüft gemeinsam mit den jeweiligen Landesämtern die Bedrohungslage für Politikerinnen und Politiker und ordnet gegebenenfalls Personenschutzmaßnahmen an. Gemeinsam mit der Cobra/DSE wird der Umfang der entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt – im Regelfall erfolgt der unmittelbare Personenschutz (d.h. die Beamtinnen und Beamten, welche die Schutzpersonen direkt begleiten) durch ein Team aus mehreren Personen. Neben dem Innenminister werden aktuell auch der Bundespräsident, der Bundeskanzler sowie anlassbezogen auch der Herr Außenminister beschützt. Auch diverse Botschafter anderer Staaten genießen einen derartigen Schutz. Personenschutz heißt im Regelfall die Sicherstellung einer 24-Stunden-Betreuung und schließt neben den unmittelbaren auch den mittelbaren Personenschutz mit ein. Die Cobra hat hier umfassende Konzepte ausgearbeitet, welche dem internationalen Standard entsprechen. Ziel ist es einen umfassenden Schutz für die gefährdete Person in jeder Lebenslage zu gewährleisten und insbesondere was den Schutz der Obersten Organe betrifft, deren Handlungsfähigkeit ständig zu gewährleisten. Der Auftrag, der durch das BVT ergeht, ist nicht befristet. Erst wenn sich die Gefährdungslage ändert, werden die Sicherheitsmaßnahmen zurückgefahren bzw. die Schutzmaßnahmen reduziert.

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