Das Wort Martyrium könnte der Bloggerin bereits die nächste Abmahnung bringen.
Es zeigt ja Mitleid mit dem Opfer: Hier sieht man wie unsinnig unser Rechtsstaat geworden ist. Für dieses Wort kann man als Blogger tatsächlich auf der Anklagebank landen.
Was war geschehen: Laut Quelle Kronen Zeitung, hat ein Mann seine noch Frau (LG), Sie wollte sich ja trennen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mutmaßung: Vielleicht glaubte er Sie sei tot, ist eine Mutmaßung auch Strafbar.
Quelle, Zitat, Kronen Zeitung:
Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Weil sie sich von ihm trennen wollte, hat ein 40-Jähriger in der Nacht auf Samstag in einer Wohnung im Wiener Bezirk Favoriten seine 42 Jahre alte Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Anschließend flüchtete er aus der Wohnung, konnte aber wenig später festgenommen werden.
Sie musste im Spital behandelt werden. Gegen den Mann wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.
Heißt, der Mann ist auf freien Fuß angezeigt? Kommt leider nicht wirklich im Artikel hervor.
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So, der nächste Fall: ORF schreibt von Frauenmord – ich schreibe “zu Tode geliebt”.