SPÖ – Arbeiter/ Angestellte Gleichstellung umsetzen

stevepb / Pixabay

Das Thema polarisiert.
Die WKO sieht in der Gleichstellung Gefahren

Die Industriellen sind auch nicht wirklich erfreut

Die SPÖ allerdings, hätte lieber gestern statt heute dieses Thema umgesetzt.

Arbeiter-Angestellte-Gleichstellung – Muchitsch: Kurz könnte schon vor der Wahl sein Wahlversprechen umsetzen.

„In der gestrigen Nationalratssitzung hat sich eine Mehrheit für die Behandlung unseres Antrages zur Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten ausgesprochen“, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Verwundert ist Muchitsch, dass die Abgeordneten der ÖVP gegen den Fristsetzungsantrag gestimmt haben und damit nicht einmal eine inhaltliche Debatte im Nationalrat dazu abhalten wollen:
„Das ist völlig unverständlich, steht die Arbeiter-Angestellten-Angleichung doch im Kurz-ÖVP-Wahlprogramm.

Noch mehr verwundert zeigt sich Muchitsch über den heutigen Aufschrei und die Reaktion seitens der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung. „Wo war dieser Aufschrei als Kurz großspurig die Angleichung vor einigen Tagen medial verkündet hat. Da war Funkstille in der Wirtschaftskammer so wie in der Industrie. Warum wohl?“, so Muchitsch.

Abgesehen davon, waren die seit 2016 stattfindenden Sozialpartnergespräche zu diesem Thema bereits in der Zielgeraden. Sowohl über die Inhalte wie auch eventuelle mögliche Kosten gab es auf ExpertInnenebene eine überwiegend übereinstimmende Bewertung. „Ich verstehe daher diese Aufregung nicht. Als echter Sozialpartner lade ich die ÖVP nun wieder ein, sich konstruktiv an den Gesprächen einer Umsetzung zu beteiligen“, betonte der SPÖ-Sozialsprecher.

Wie gesagt, dieses Thema polarisiert. Und was ist fair?
Das sollte sich jeder fragen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.