Staatsanwaltschaft Wien erhebt weitere Anklage in der Strafsache Telekom

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Ing. Mag. Rudolf FISCHER und Dr. Peter HOCHEGGER wegen Untreue sowie wegen Geschenkannahme als Machthaber, gegen Dr. Peter HOCHEGGER auch wegen falscher Beweisaussage, sowie gegen Ing. Walter MEISCHBERGER und Ing. Michael FISCHER wegen Geldwäscherei Anklage erhoben.

Der Anklage liegt im Wesentlichen die Bildung einer „schwarzen Kasse“ bei der Telekom Austria AG zwischen 2004 und 2009 zugrunde. In diesem Zeitraum leistete die TELEKOM an die VALORA AG rund € 9 Millionen. Diesen Zahlungen lagen teilweise reale Lobbyingleistungen zugrunde, sie dienten aber auch dazu, außerhalb der TELEKOM eine Liquiditätsreserve (anklagegegenständlich sind ca. € 5,7 Millionen) zu bilden, wodurch das Telekom-Management in der Lage war, Geldbeträge an Dritte ohne werthaltige Gegenleistung auszuzahlen. Zahlungsempfänger waren unter anderem die Angeklagten Ing. Walter MEISCHBERGER und Ing. Michael FISCHER, bei denen sohin die Voraussetzungen der Geldwäscherei erfüllt sind.

Den Zahlungsempfängern Hubert GORBACH und Mag. Gabriele KRÖLL-MAIER wurde ein Diversionsanbot (Geldbuße und Teilschadensgutmachung) unterbreitet.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, jene für Geldwäscherei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte im äußerst umfangreichen Faktenkomplex „TELEKOM“ in mehreren Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt wurde.

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