Staranwältin Astrid Wagner vertritt nun auch diese Mutter die angeblich ihre Kinder im Pool ertränkt hat?

Justiz
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Es muss für die Mutter der toten Kinder die Unschuldsvermutung gelten.

Staranwältin Astrid Wagner hat viel zu tun, sie vertritt jetzt nicht nur jene Frau die beschuldigt wird ihren Sohn in einer Hundebox gehalten zu haben, sondern auch diese Mutter mit den ertrunkenen Kindern.

Beide Fälle gehen ihr sehr nahe, wie Frau Dr. Astrid Wagner sagt. Und beide Fälle haben ihre Geschichte.

    

EU vs. SLAPP

Der erste Gegenvorschlag der EU-Kommission: „Gerichte sollen so ein Verfahren frühzeitig abweisen können“ stößt der Zeit im Blick Chefredaktion sauer auf: „Ein Richter, welcher nachweislich unschuldige Blogger zu hohen Strafen verdonnert, wird auch dem stattgeben!“

Auch der Standard berichtet von Skepsis über EU-Maßnahmen gegen „Slapp“-Klagen und wie der ORF zitiert, verursachen selbst abgewiesene Klagen hohe Kosten. Dazu kommen psychische Belastungen.

Da es noch immer kein echtes ‘Anti-Abmahngesetz’ gibt, welches bei solchen Klagen eingreift, eine Schutzschicht für private Autoren einzieht, verlieren diese schon im ‘unpräjudiziellen’ Vorfeld.

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So schreibt oe24. dieses, als Beweis sollen diese Links dienen, wie verrückt nicht nur unser Mediengesetz ist, sondern die Linkshaftung etc.

Mutter tötete Kinder wegen massiver Geldprobleme

Da wird von massivsten Geldproblemen von oe24 geschrieben, von psychischer Vorerkrankung. Die Anwältin hat scheinbar nichts dagegen, gibt im Gegenteil den Medium Interview`s?