Statt Fett und Zucker schaut lieber wie viel Blei wir fressen?

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Wahnsinn was die sogenannten Umweltschützer aufführen.

Wie sie uns Zucker und Fett vorschreiben: Doch das Blei in den Lebensmitteln ist, wissen die nicht oder andere Gifte.

Menschen sterben an diesen Giften, aber denen ist Zucker wichtig und Salz. Blei ist reines Gift in den kleinsten Mengen.

Umweltschützer im Zwielicht: Um was geht es ihnen wirklich? Versteckte Preistreiber?

Ein Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums sorgt derzeit für Unruhe in der Werbebranche. Es geht dabei darum, die Werbung für verschiedene Lebensmittel, die einen hohen Gehalt an Fett, Zucker oder Salz aufweisen, einzuschränken. „Von dieser Entwicklung wäre allerdings nicht nur die Werbebranche betroffen. Zahlreiche landwirtschaftliche Produkte wie Käse oder andere Milchprodukte würden unter diese Einschränkung fallen. Das hätte auch Auswirkungen auf die Absatzmöglichkeiten unserer Bäuerinnen und Bauern“ zeigt der steirische Bauernbund-Abgeordnete Andreas Kühberger die Problemstellung auf.

Das Ziel hinter der Verordnung ist, dass durch die Einschränkung der Werbung für diese nicht empfohlenen Lebensmittel das Ernährungsverhalten hin zu mehr gesunder Ernährung beeinflusst werden soll. Dazu wurde die Nationale Ernährungskommission beauftragt, Nährwertprofile für solche Lebensmittel zu entwickeln. Leider schießt dieses Vorhaben allerdings über das Ziel hinaus, da auch viele landwirtschaftliche Produkte von dieser Einschränkung betroffen wären. Beispiele dafür sind Milch mit einem natürlichen Fettgehalt von vier Prozent, aber auch verschiedene Käsesorten, griechischer Joghurt oder Marmeladen.

„Wenn die Bio-Heumilch als eines der natürlichsten und gesündesten Produkte nicht mehr beworben werden darf, weil sie als zu ungesund gilt, geht das eindeutig in die falsche Richtung. Ich appelliere daher eindringlich, hier noch einmal genau zu überlegen und sowohl die Verordnung als auch die Nährwertprofile gründlich zu überdenken. Es kann nicht sein, dass unsere nachhaltigen, landwirtschaftlichen Produkte hier einen negativen Stempel aufgedrückt bekommen,“ fordert der obersteirische Landwirt und Politiker eine genaue Begutachtung.

Grundlage für den vorliegenden Erlass ist eine geplante EU Richtlinie, die gesündere Ernährung vor allem bei Jugendlichen, fördern soll. Das österreichische Nährwertprofil soll allerdings über die EU-Richtlinie hinausgehen und sogar ein komplettes Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel enthalten. Damit würde man mit strengeren Maßnahmen vorpreschen, als diese seitens der EU geplant sind – sogenanntes „Gold Plating“.

„Ich verstehe die Idee, dass der Konsum von Süßigkeiten bei Kindern eingeschränkt werden soll. Doch ein Werbeverbot für Milchprodukte und Marmelade hat nichts mit dem Ziel einer gesünderen Ernährung für unsere Kinder zu tun. Wichtiger wäre es, die Kinder und Jugendlichen über den Wert unserer landwirtschaftlichen Produkte aufzuklären und sie so zu einer gesünderen, nachhaltigeren Ernährung zu bringen,“ stellt der sechsfache Familienvater abschließend klar.

ÖWR verwundert über Beschluss der Nationalen Ernährungskommission.

ÖWR zeigt kein Verständnis für den Beschluss der Nationalen Ernährungskommission (NEK) nach zusätzlichen Werbeverboten für Lebensmittel und verweist auf die mehr als positive Bilanz der neuen Selbstregulierungskräfte.

Die Nationale Ernährungskommission des Gesundheitsministeriums hat in ihrer gestrigen Sitzung sogenannte Nährwertprofile samt drohender Werbeverbote für fett- und zuckerhaltige Lebensmittel mehrheitlich beschlossen. „Dieser Beschluss ist mehr als verwunderlich, denn vor fünf Monaten ist die Novellierung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie in Österreich umgesetzt worden. Diese wurde im Schulterschluss mit der Lebensmittelbranche, den Medien und allen öffentlichen Stellen – auch dem Gesundheitsministerium – erarbeitet und sieht strenge Vorlagen für Lebensmittelwerbung im Umfeld von Kindersendungen vor. Diese werden im Wege der Selbstregulierung effizient überwacht. Nunmehr erfolgt ein weiterer Vorstoß, der auf keinerlei wissenschaftlicher Evidenz beruht und gewissermaßen über die Hintertüre weitreichende Werbeverbote – ohne rechtliche Basis – erwirken soll“, so ÖWR-Präsident Michael Straberger in einer ersten Reaktion.

„Der Anschein mag trügen, jedoch scheint es, dass das Gesundheitsministerium von jahrelangen Versäumnissen im Bereich der Aufklärung über ausgewogenes Ernährungsverhalten ablenken und nunmehr mit falschen und wirtschaftsfeindlichen Rezepten ein Problem lösen möchte, ohne die eigentliche Problematik proaktiv bekämpfen zu wollen“, so Straberger weiter.

Proaktiv heißt – zumindest aus Sicht des Werberats – auch immer konstruktiv und themenbezogen an eine Sache heranzugehen: „Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Problembereich Sexismus, haben gezeigt, dass die Akzeptanz für ein Thema nur dann nachhaltig erzielt werden kann, wenn genügend Raum für Austausch zwischen allen Stakeholdern geschaffen wird. Ein Austausch hat im konkreten Fall leider nicht stattgefunden, im Gegenteil: Maßnahmen und Beschlüsse sind bestenfalls über Medien zu erfahren“.

Hintergrund – bestehende Vorgaben:
Entsprechend den Vorgaben des Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetzes, basierend auf der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Neufassung der geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-Richtlinie), erarbeitete der Österreichische Werberat umfangreiche Eckpfeiler zur weiteren Stärkung der Selbstregulierung – vor allem im Bereich Lebensmittelwerbung. Dazu zählen u.a. die Überarbeitung des Ethik-Kodex, die Erarbeitung eines Sanktionskatalogs oder auch die Einrichtung eines Fachbeirats und umfangreiche Berichtspflichten. Gleichzeitig wird damit die Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation enorm gestärkt und Werbeverboten eine klare Abfuhr erteilt.

So umfasst der neue Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ergänzende Richtlinien, die unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für bestimmte Lebensmittel rund um Kindersendungen betreffen. Diese gelten nun auch für Anbieter von Videoabrufdiensten und Video-Sharing-Plattformen (z.B. Youtube) und wurden auf weitere audiovisuelle Kanäle, etwa Videoclips und nutzergenerierte Inhalte, erstreckt.

Dadurch wurde die seit 2010 als Anhang zum Ethik-Kodex bestehende Selbstbeschränkung der Werbe- und Lebensmittelwirtschaft für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für bestimmte Lebensmittel rund um Kindersendungen an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU angepasst und in den Ethik-Kodex integriert.

Ethik? Da sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, Rückrufe, Menschen sind sogar gestorben, es interessiert niemanden, schon gar nicht die welche über Ethik und Moral faseln.

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