Stichtage für Anhebung des Frauenpensionsalters

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“Ich rechne damit, bis 70 arbeiten zu müssen”, meint Frau K.
Nun, sie ist Beraterin in Sachen beruflicher Rehabilitation, nicht im Tourismus, Gesundheitswesen oder in einer sonstigen überfordernden Anstellung. Dennoch hat der Mensch doch auch mal das Recht, sich zurückzulehnen und die Bahn für die Jungen freizumachen, oder?

Wenn die soziale Talfahrt vom schwarzen Machtberg herab so weitergeht, kann das durchaus passieren, dass Frauen bis 70 und Männer bis 80? arbeiten müssen. Immerhin fantasieren einige ÖVP Granden vom “Leute aus der Pension zurückholen, um den Mangel an Arbeitskräften auszugleichen“.

Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen.

Nun wurden ergänzend dazu Stichtage fixiert

  • Konkret wird das Regelpensionsalter für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, mit 60,5 Jahren festgelegt.
  • Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre.
    Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort:
  • Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.

Analog dazu werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst. Davon werden insbesondere Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember profitieren.

Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Mehr Informationen dazu sind im entsprechenden Abschnitt der 197. Sitzung des Nationalrats (1. Februar 2023) unter https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0104#XXVII_NRSITZ_00197 zu finden.

Quelle
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