Das heißt, ein Jahr und der Mann ist frei.
Doch auch hier steht nicht, ob bedingt oder unbedingt.
Das wird halt nicht so genau genommen in manchen Gerichten. Hat man zumindest den Eindruck.
Sie die Richter und Staatsanwälte dazu: “Wir mögen solche Fälle nicht, wir können pädophilen nicht ihr Leben zerstören”!
Da ich Schweigepflicht habe, werde ich hier keine Namen nennen. Auch nicht von denen die mir Tag täglich Hilfe Rufe schicken.
Ich kann Überlebenden nur eines sagen: Wir Journalisten können nur berichten wie es ausschaut. Immer und immer wieder. Wir dürfen keine Namen nennen, Wohnorte etc.
Täter Schutz ist sehr wichtig für die Justiz, sie wollen diese Menschen wieder in die Gesellschaft einordnen können.
Auch Berufsverbot besteht nur eine kurze Zeit.
Kronen Zeitung: Jahrelang hat ein 52 Jahre alter Kärntner seine beiden Stieftöchter sexuell missbraucht, ehe Ärzte bei der Untersuchung eines der Mädchen Verdacht schöpften und Alarm schlugen. Am Donnerstag musste sich der Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt wegen seiner Taten verantworten. Er zeigte sich geständig und bat auf Anraten seines Verteidigers um Entschuldigung für seine Taten. Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig.