Landesgericht Wien weist Klagsbegehren des FPÖ Chefs auf Unterlassung ab
Mit Genugtuung kommentiert der Grüne Nationalrat Karl Öllinger das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landesgerichts Wien, wonach eine Klage von Heinz Christian Strache auf Unterlassung ein weiteres Mal abgewiesen wurde.
Auslöser des langwierigen Rechtsstreits war ein scherzhaftes Posting von Karl Öllinger auf seiner Facebook-Seite 2016, das Strache offensichtlich auf sich bezog.
Daraufhin klagte Strache Öllinger wegen Ehrenbeleidigung und auf Schadenersatz, das laut Gesetz bis zu 50.000 Euro Strafrahmen umfasst.
„Strache hat mich durch Sonne, Mond und Sterne geklagt und jetzt ein weiteres Mal den kürzeren gezogen.
Halleluja“, freut sich der Grüne Sozialsprecher über die Urteilsverkündung und das damit hoffentlich einhergehende Ende „der Klagsorgie“ vonseiten des FPÖ Parteichefs.
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