
AKTUELL
Klarstellung der Sozialpartner: Zeitarbeitskräfte sind keine „neuen Selbständigen“
ZeitarbeitnehmerInnen sind in allen wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten den Stammbelegschaften gleichgestellt. Theorie und Praxis, welcher Unterschied. „Leider werden im Zusammenhang mit den aufgetretenen Corona-Clustern bei Postverteilungszentren unrichtige Informationen und Unwahrheiten über die Arbeitskräfteüberlassung verbreitet. […]