Sperren die Familien treffen und Häusliche Gewalt unterstützen.
“Was hier geschieht, ist unverantwortlich”! sagt die SPÖ – die Leute können nicht mehr. Das AMS aber ist von Arbeitsminister Kocher angehalten immer mehr Arbeitslose mit Sperren zu belegen.
Lohn- und Sozialdumping: Sozialausschuss beschließt Novelle.
Opposition kritisiert Abschaffung des Kumulationsprinzips, Regierungsfraktionen erachten Änderung als notwendig.
Das Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen wegen Lohn- und Sozialdumpings wird abgeschafft. Der Sozialausschuss hat heute einer entsprechenden Regierungsvorlage mehrheitlich zugestimmt. Heftige Kritik kam von der Opposition. SPÖ und FPÖ bemängelten, dass die Strafen geringer werden, den NEOS fehlen höhere Strafen für Wiederholungstäter. Arbeitsminister Kocher hingegen zeigte sich überzeugt, dass die Abschreckung vor Lohn- und Sozialdumping durch die Änderung nicht kleiner wird. Denn anders als zuvor könnten die nun festgelegten Strafen auch umgesetzt werden.
Ebenso auf den Weg gebracht hat der Ausschuss die Bau-ID-Karte, die Lohndumping und illegale Beschäftigung am Bau verhindern soll.
Lohn- und Sozialdumping: Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen wird abgeschafft.
Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde im Ausschuss eine von der Regierung vorgelegte Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (943 d.B.) beschlossen. Eckpfeiler ist die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Konkret sollen die Strafen künftig unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien gestaffelt werden. Demnach sollen Geldbußen von bis zu 250.000 € für Unterentlohnung drohen, wenn die Summe des vorenthaltenen Entgelts über 100.000 € liegt. Ist die Unterentlohnung bewusst erfolgt und wurde den Beschäftigten durchschnittlich mehr als 40% des Entgelts vorenthalten, steigt die Strafdrohung auf 400.000 €. Bei geringerer Schadenshöhe bzw. voller Kooperation des Arbeitgebers sollen die Maximalstrafen demgegenüber sinken.
Wer Lohnunterlagen nicht bereithält oder übermittelt bzw. Lohnkontrollen vereitelt, muss laut Entwurf mit Strafen bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € rechnen. Davon sind grundsätzlich auch ArbeitnehmerInnen betroffen. Auch Verstöße gegen Meldepflichten in Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich sollen demnach mit bis zu 20.000 € geahndet werden können.
Ausdrücklich klargestellt wird, dass bei Entsendungen ausländischer Beschäftigter nach Österreich nach 12 bzw. 18 Monaten grundsätzlich österreichisches Arbeitsrecht und heimische Kollektivverträge anzuwenden sind. Bei kürzeren Entsendungen ist in Zukunft außerdem nicht nur – wie schon bisher – der heimische Mindestlohn (inklusive Sonderzahlungen) zu zahlen. Den betroffenen Beschäftigten steht vielmehr auch der übliche Aufwandsersatz für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Reisebewegungen innerhalb Österreichs zu.
Was das sogenannte Montageprivileg betrifft, kommt es hingegen zu Lockerungen: Demnach sollen Montagearbeiten für im Ausland hergestellte Betriebsanlagen, zugehörige Arbeiten zur Inbetriebnahme samt Schulungen sowie etwaig notwendige Reparatur- und Servicearbeiten durch nach Österreich entsendete ausländische ArbeitnehmerInnen künftig jeweils – und nicht insgesamt – drei Monate von der Pflicht zur Lohngleichstellung ausgenommen sein.
Die Regierung will mit der Änderung einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 Rechnung tragen. Dieser hatte die österreichischen Strafdrohungen zum Teil als unverhältnismäßig und unionsrechtswidrig gewertet.
Opposition kritisiert Gesetzesänderung scharf
Massive Kritik an der vorliegenden Novelle kam von der SPÖ. Die Änderungen, die jetzt vorliegen, seien nicht das, was sie sich vorgestellt haben, sagte Sozialsprecher Josef Muchitsch und wies etwa auf eine deutliche Senkung der Höchststrafen und fehlende Mindeststrafen hin. Zudem hält er den maximalen Strafrahmen für die Vereitelung von Kontrollen in der Höhe von 40.000 € im Verhältnis zur Maximalstrafe von 400.000 € für Unterentlohnung für viel zu gering. “Das ist ein super Geschäft für organisierte Betrüger”, meinte er, Lohn- und Sozialdumping werde künftig verbilligt. Auch die Ausweitung des “Montageprivilegs” sieht Muchitsch kritisch. Die SPÖ hofft in diesem Sinn, bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Änderungen zu erreichen.
Sowohl Markus Koza (Grüne) als auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) verteidigten allerdings den vorliegenden Entwurf. Auch er halte das Kumulationsprinzip theoretisch für ein intelligentes, sagte Koza, hohe Strafdrohungen würden aber nichts nutzen, wenn sie nicht zur Anwendung kommen. Und das alte System habe bei weitem nicht so gewirkt wie erhofft. So seien die verhängten Strafen bei durchschnittlich 7.900 € pro Fall gelegen, obwohl im Schnitt 103 ArbeitnehmerInnen betroffen waren, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zeige. Bei der ersten richtigen Anwendung des Kumulationsprinzips sei dann der EuGH eingeschritten.
Todesstoß für Nachtgastronomie
Quelle, Zitat, ORF: Wegen des Anstiegs der CoV-Infektionen ist am Donnerstag eine Taskforce im Bundeskanzleramt zusammengetreten. Im Raum stehen offenbar neue Verschärfungen: In einem Papier des Gesundheitsministeriums, das der APA vorliegt, ist etwa von Änderungen beim „Grünen Pass“ und neuen Regeln für den Discobesuch die Rede. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Vorfeld gesagt, man wolle „das Thema Reiserückkehrer und Nachtgastronomie verstärkt betrachten, um hier bestmöglich zu agieren“.
Menschen die ihre Arbeit auf Grund Impfverweigerung verlieren, sollen automatisch bald auch von AMS gesperrt sein, berichten Insider.
Jeden ist zumutbar geimpft zu werden, so die Berater der AMS zu den Insidern.
AMS verlangt sowieso diese Nachweise, um ins Haus zu kommen.
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Quelle
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