Unterrichtsausschuss billigt Deutschförderklassen mit ÖVP-FPÖ- Mehrheit

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Die Opposition kritisiert, streitet wieder einmal über ein Thema, dessen Ergebnis längst da ist.

Faßmann: Schulische Sprachförderung behebt nicht alle Integrationsdefizite

Die Deutschförderklassen an heimischen Schulen können voraussichtlich wie geplant im kommenden Schuljahr starten. Der Unterrichtsausschuss des Nationalrats nahm heute die dafür notwendige Gesetzesänderung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ an, wodurch auch im Plenum die nötige Mehrheit zu erwarten ist. Die Regierungsfraktionen versprechen sich durch die neue Art der Sprachförderung eine raschere Integration der SchülerInnen. SPÖ, NEOS und Liste Pilz sehen dagegen keinen Fortschritt, eher eine Kürzung der Integrationsmaßnahmen. Für Bildungsminister Heinz Faßmann ist klar, der Gesetzesvorschlag für Deutschförderklassen biete keine gesamthafte Lösung der Integrationsfrage. Die Deutschförderung im Schulbereich werde damit jedoch verbessert, um allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu eröffnen.

Für hitzige Diskussionen im Ausschuss sorgte nicht nur der Inhalt des Regierungsvorschlags, sondern auch, dass das dafür angesetzte Hearing mit BildungsexpertInnen nicht öffentlich war. Die Opposition scheiterte mit ihrem Antrag, die Expertendebatte transparent abzuhalten, an der Regierungsmehrheit. Rudolf Taschner (ÖVP) erwiderte den Appell von Sonja Hammerschmid (SPÖ), Claudia Gamon (NEOS) und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) mit dem Hinweis, die Ausschusssitzung dürfe “kein Gladiatorenkampf nach außen” werden.

Kaum Auseinandersetzung gab es über die beiden weiteren Neuerungen in der Gesetzesnovelle, nämlich die längere Frist zur Einführung der Neuen Oberstufe und das schärfere Vorgehen gegen Schulschwänzen. Einstimmig votierten die Abgeordneten schließlich für eine Initiative zur Steigerung der Bildungsqualität an Österreichs Schulen. Konkret schlägt der Ausschuss ein sogenanntes 360°-Feedback für LehrerInnen vor, bei dem auch von den SchülerInnen der Unterricht bewertet wird.

Deutsch verpflichtend für Schulreife

Gemäß dem Regierungsentwurf (107 d.B.) gilt die Deutsch-Kompetenz künftig als Schulreifekriterium. Mit bundesweit standardisierten Tests soll bei der Schuleinschreibung erhoben werden, inwieweit die Kinder der Unterrichtssprache mächtig sind. Zeigen sich bei einer Schülerin oder einem Schüler keine oder äußerst mangelhafte Deutschkenntnisse, wird sie oder er einer Deutschförderklasse mit 15 Stunden Sprachtraining (Primarstufe) bzw. 20 Stunden (Sekundarstufe) zugewiesen. Dort erfolgt der Unterricht anhand von eigens erstellten Lehrplänen, wobei in einzelnen Bereichen wie Turnen oder Zeichnen ein gemeinsamer Unterricht mit der Regelklasse möglich ist. SchülerInnen mit nur mangelhaften Deutschkenntnissen gelten als schulreif mit außerordentlichem Status und kommen in einen parallel zum Unterricht von Pflichtgegenständen laufenden Deutschförderkurs, der auf wöchentlich sechs Stunden intensiven Deutschunterricht abstellt.

Die Beherrschung der Unterrichtssprache als Voraussetzung für die Teilhabe am Unterricht sowie für eine erfolgreiche Integration in Österreich hebt die Regierung in ihrer Erklärung zur Maßnahme hervor. Als Durchschnittswert der Teilnehmerzahl werden 18 SchülerInnen angeführt, mindestens acht müssen es sein. 442 Landeslehrkräfte werden als zusätzliche Ressource angekündigt, ansonsten sind dem Bildungsministerium zufolge keine Mehraufwendungen zu erwarten, da man die Deutschförderklassen mit den bereits im Bundesfinanzrahmen für Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse vorgesehenen Mitteln finanzieren will.

Bildungsminister Faßmann sieht Handlungsbedarf bei Deutschförderung

Alle Fraktionen eine das Ziel, SchülerInnen unabhängig von ihrer Herkunft ein selbstständiges Leben in Österreichs Einwanderungsgesellschaft zu ermöglichen, so Bundesminister Faßmann in der heutigen Debatte. Nur in der Herangehensweise unterscheide man sich: “We agree to disagree”. Der vorliegende Gesetzesentwurf erhebe nicht den Anspruch, historische Versäumnisse der Politik auszuräumen, meinte er in Hinblick auf die Integrationsthematik. Notwendige Schritte bei der Deutschförderung an Schulen würden damit aber gesetzt. Immerhin blieben die Leistungen von SchülerInnen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch in internationalen Testungen teilweise weit hinter jenen ihrer deutschsprachigen KollegInnen zurück, etwa bei der Lesekompetenz. Im Rahmen einer “teilintegrativen Lösung” würde nun in eigenen Klassen auf die Deutschförderung fokussiert, beschrieb Faßmann das neue Fördermodell als Weiterentwicklung der bestehenden Sprachstartgruppen. In weniger sprachsensiblen Fächern sei eine Teilnahme an der Regelklasse möglich. Der Lehrplan in den Deutschförderklassen werde sich am existierenden Lehrplan für Deutsch als Zweitsprache orientieren, die Feststellung des außerordentlichen Status von SchülerInnen wolle man mit den standardisierten Tests bundesweit vereinheitlichen. Letztlich gehe es darum, “die SchülerInnen nicht ohne Vorbereitung in das Sprachbad der Gesellschaft zu entlassen”, Startnachteile sollten ausgeglichen werden.

Die Qualität der Fördermaßnahmen rückten die BildungsexpertInnen Michael Becker-Mrotzek, Christiane Spiel, Barbara Herzog-Punzenberger, Heidi Schrodt, Andrea Holzinger und Martin Netzer in den Fokus. Sie verbanden dabei theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen. Wenn sich auch ihre Bewertungen der Deutschförderklassen und -kurse unterschieden, traten doch alle für eine möglichst rasche Integration der SchülerInnen in die Regelklasse ein.

Deutschförderung frühzeitig evaluieren und Stigmatisierung von SchülerInnen unterbinden

Einen Zielkonflikt sieht Didaktikexperte Michael Becker-Mrotzek in der Gegenüberstellung von schneller Integration und effizienter Sprachförderung. Tatsächlich gebe es keine Belege, ob eine integrative Sprachförderung im Klassenverband oder eine additive Förderung den Spracherwerb erfolgreicher unterstützt. Die Qualität des Unterrichts sei hier ausschlaggebend, nicht seine Organisation, wobei die Gruppengröße 15 TeilnehmerInnen nicht überschreiten sollte. Im Sinne der sozialen und kognitiven Kompetenzentwicklung plädierte der Germanistikprofessor mit Forschungsschwerpunkt Sprachförderung dafür, die SchülerInnen “so schnell als möglich” am Regelunterricht teilhaben zu lassen. Zur Evaluierung des Erfolgs der Maßnahme riet Becker-Mrotzek, deren Implementierung an den Schulstandorten wissenschaftlich zu begleiten, um das Gesetz bei Bedarf weiterzuentwickeln.

Neben einer objektiven Evaluierung der Wirkung des neuen Förderkonzepts forderte Bildungspsychologin Christiane Spiel bei den standardisierten Sprachtestverfahren ausreichend wissenschaftliche Expertise ein. Testgütekriterien wie Objektivität und Reliabilität müssten die Grundlage für entsprechend geschultes Personal bilden, SchülerInnen mit Förderbedarf zu identifizieren. “Deutschförderklassen sollen die Grundlage für Integration bilden”, begrüßte sie grundsätzlich den Ansatz der Regierung. Spiel warnte jedoch vor einer möglichen “Stigmatisierung” von SchülerInnen außerhalb der Regelklasse. Integration funktioniere nur, wenn auf persönlicher Ebene kooperiert wird, verlangte sich auch mehr PädagogInnen mit Migrationshintergrund beziehungsweise eine bessere Schulung beim Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Lehrerausbildung. Grundsätzlich empfahl die Wissenschafterin, den Schulen bei der Deutschförderung autonome Freiräume zuzugestehen, um den verschiedenen Standortgegebenheiten Rechnung zu tragen.

Sprachliche Integration nicht vom Schulalltag abtrennen

Wenig Freude mit den separaten Deutschförderklassen hat Barbara Herzog-Punzenberger. Die Leiterin des Arbeitsbereichs Migration am Institut für Pädagogik und Psychologie der Uni Linz empfiehlt vielmehr, den Spracherwerb in gemischten Gruppen zu fördern. Große Lernfortschritte ergäben sich durch die Konversation, nicht durch einige Stunden reines Vokabellernen in abgetrennten Klassen. Die Schullaufbahn verzögere sich weniger aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, betonte sie, sondern durch den Wegfall des Fachunterrichts, der ein Umsteigen in die Regelklasse erschwere. “Kinder sollten verteilt werden, wenn sie die Unterrichtssprache nicht beherrschen, nicht zusammengefasst”. Österreichs Schulpersonal müsse deswegen noch besser in Sachen Pluralität geschult werden.

“Integration braucht ein Gesamtkonzept”, ein solches fehle aber im Gesetzesentwurf, kritisierte die ehemalige Gymnasialdirektorin Heidi Schrodt. Dabei sei Österreich schon seit langem ein Integrationsland mit einer heterogenen Bevölkerung in den Städten. Die geplanten Maßnahmen laufen in ihren Augen in die falsche Richtung. Kenntnisse der Zweit- und Drittsprache bei Kindern als Schulreifekriterium heranzuziehen, nannte sie mit Verweis auf Kinder- und Menschenrechte bedenklich, niemand dürfe aufgrund der Sprache benachteiligt werden. Zudem vermisste sie einen Chancenindex zur finanziellen Unterstützung von Brennpunktschulen sowie – angesichts des auslaufenden Integrationstopfes – ausreichend Unterstützungspersonal wie SprachlehrerInnen und SozialarbeiterInnen an Schulen. Aus pädagogischer Sicht bemängelte sie an den Deutschförderklassen, laufend wechselnde Gruppenverbände stünden dem Erhalt einer Klassengemeinschaft entgegen. Bei den Deutschförderkursen als weiterführende Maßnahme wiederum reduziere sich das Förderausmaß im Vergleich zur aktuellen integrativen Förderung von 11 auf sechs Wochenstunden.

Deutschförderung soll zielgerichtet erfolgen

Die Wiener Volksschuldirektorin Andrea Holzinger hielt entgegen, die auf ein Jahr ausgerichteten Deutschförderklassen seien sinnvoll, böten sie doch “eine echte Chance zur Integration”. Aus der Praxis ihrer Schule berichtete sie, 85% der SchülerInnen dort hätten eine andere Muttersprache als Deutsch, könnten häufig dem Unterricht nicht folgen. Eine Verteilung von SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse in verschiedene Regelklassen sei vor diesem Hintergrund undenkbar. Als 2015 laufend mehr Flüchtlingskinder eingeschult wurden, habe man daher an ihrer Schule eigene Förderklassen eingerichtet, in denen die QuereinsteigerInnen miteinander kommunizieren konnten, schilderte Holzinger das Vorgehen ihrer “Brennpunktschule”. Ab dem zweiten Jahr sei dann eine erfolgreiche Integration in der Regelklasse möglich gewesen.

Seitens des Bildungsministeriums skizzierte Martin Netzer, ehemaliger Direktor des Bildungsforschungsinstituts BIFIE, drei Stoßrichtungen der Deutschförderklassen. Die effektive Sprachförderung, den rascheren Eintritt in die Regelklasse und die Erhöhung der Treffsicherheit. Dezidiert wies er Vorhaltungen zurück, die Deutschförderung werde im Umfang gekürzt: anstatt der eigenen Sprachstartgruppen mit 11 Wochenstunden Deutschunterricht biete man nun 15 bzw. 20 Stunden gezielte und regelfinanzierte Förderung, die nicht länger von Projektmitteln abhänge. Mit semesterweisen Tests werde dafür Sorge getragen, dass die Kinder ehestmöglich zur Normklasse wechseln können und sie den außerordentlichen Status nicht über den gesamten gesetzlich möglichen Zeitraum beibehalten, wie das jetzt der Fall sei. Außerdem werde künftig die Schulreife weniger nach “regionalen Gepflogenheiten” zu ermessen sein. Zur Schulautonomie sagte Netzer grundsätzlich, eingebettet in einen klaren Rahmen würden die Schulen maßgebliche Freiheiten bei der Ausgestaltung ihres Förderunterrichts erhalten. Mit den Bundesländern führe sein Haus dazu gute Gespräche, fügte Bildungsminister Faßmann an und zeigte sich zuversichtlich, dass eine “vernünftige Einigung” gefunden wird.

Kaum Einvernehmen zwischen Regierungsfraktionen und Opposition

“Die Regelsprache muss beherrscht werden”, verdeutlichte Rudolf Taschner (ÖVP) die Motivation der Deutschförderklassen, allen SchülerInnen die Chance auf eine erfolgreiche Bildungskarriere zu geben. Mit dem vorliegenden Entwurf werde dafür gesorgt, das innerhalb von sechs Monaten Kinder mit davor schlechten Deutschkenntnissen dem Regelunterricht folgen können. Für eine Mischform aus integrativer und additiver Sprachvermittlung sprach sich Alois Rosenberger (ÖVP) aus und seine Fraktionskollegin Angelika Kuss-Bergner setzt zur Umsetzung der neuen Sprachförderung auf Einvernehmen mit den Bundesländern.

Die FPÖ-Abgeordneten Gerald Hauser und Marlene Svazek wiesen auf die Dringlichkeit der Maßnahme hin, um die wachsende Zahl von SchülerInnen mit nicht-deutscher Erstsprache tatsächlich zu integrieren. Mit Blick auf sogenannte Brennpunktschulen meldete Svazek starke Zweifel an, dass eine klassenweise Aufteilung von SchülerInnen mit Sprachdefiziten möglich ist. Wendelin Mölzer (FPÖ) plädierte für die Vereinheitlichung von Sprachstandards und Zieldefinitionen, zumal die Zentralmatura das Funktionieren einheitlicher Kriterien zeige.

Nicht stehen lassen wollte die ehemalige Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) Aussagen, die bisherigen Sprachstart- und Sprachfördergruppen seien nicht erfolgreich gewesen. Ursprünglich habe man eine Evaluierung dieser Maßnahmen für 2020 geplant gehabt, nun würden sie durch das neue Modell ohne wissenschaftliche Vergleiche, etwa im Rahmen von Pilotprojekten, abgelöst. Einen Rückbau der Sprachförderung ortet Christian Kovacevic (SPÖ) im Gesetzesentwurf, eine Qualitätssteigerung im Förderunterricht kann er nicht erkennen. Elisabeth Feichtinger. (SPÖ) stellte die Frage in den Raum, wie Kinder mit besonderem Integrationsbedarf künftig im Rahmen der Deutschklassen untergebracht werden.

Differenzierter äußerte sich Claudia Gamon (NEOS) zum Gesetzesentwurf, wobei auch sie monierte, die Ressourcenausstattung der Schulen sei unzureichend. Von der Lehrerweiterbildung, über die nötigen Räumlichkeiten bis hin zur funktionierenden Schulautonomie gebe es in punkto Finanzierung zu viele Lücken. Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) hakte bei der PädagogInnenausbildung nach und sprach sich für verpflichtende Lehrveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten aus. Auch die Regelschülerhöchstzahlen machte sie zum Thema, und plädierte für eine Senkung auf maximal 15 SchülerInnen.

Mehr Zeit für Neue Oberstufe

Neben den Vorgaben zur schulischen Deutschförderung werden mit der heute gebilligten Regierungsvorlage auch die Frist für die Neuen Oberstufe (NOSt) verlängert und die Regelungen gegen Schulpflichtverletzungen novelliert. Demnach müssen die mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe nicht vor 1. September 2021 mit der kompetenzbasierten Oberstufenform beginnen, sie erhalten also mehr Zeit zur Neugestaltung von Lehrplänen und Organisation. Unter anderem können im 2012 beschlossenen NOSt-Regelsystem negative Zeugnisnoten durch spätere Semesterprüfungen ausgebessert werden, ein Aufsteigen ist damit nicht automatisch ausgeschlossen.

Schnellere Sanktionen bei Schulschwänzen

Dem Schulschwänzen will die Regierung mit einem einfacheren Verfahren zur Sanktionierung den Riegel vorschieben. Fehlt eine Schülerin oder ein Schülers bis zu drei Tage unentschuldigt, kann die Schulleitung verwarnen, ab dem vierten Fehltag droht eine Verwaltungsstrafe von mindestens 110 €. Derzeit muss ein fünfstufiges Verfahren mit obligatorischen Beratungen durchlaufen werden, ehe eine Geldstrafe ansteht. Eine Diskrepanz hinsichtlich der Zuständigkeiten von Lehrpersonal nimmt Gamon (NEOS) bei der Auseinandersetzung mit SchulschwänzerInnen wahr und sie beantragte aus diesem Grund die Vertagung der Regierungsvorlage. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Neue Feedbackkultur an Schulen

Anders als die Regierungsvorlage zur Schulrechtsänderung erhielt der zweite Punkt auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses parteiübergreifende Zustimmung. Zur Hebung der Bildungsqualität an Schulen votierten alle Fraktionen für die Einführung eines anonymisierten 360°-Feedbacksystems. LehrerInnen sollen dabei durch Feedback seitens der SchülerInnen über ihre Unterrichtsgestaltung reflektieren. Auf Grundlage nationaler und internationaler Beispiele sei zu prüfen, so Nico Marchetti (ÖVP), wie ein derartiges Feedbacksystem im österreichischen Schulsystem implementiert werden kann. Dem Antrag (209/A(E)) war eine Initiative der NEOS vorangegangen. Als Startschuss für eine neue Feedbackkultur bezeichnete Claudia Gamon (NEOS) das Konzept, mit dem eine neue Herangehensweise für den Umgang des an Schulen herrschenden Drucks auf PädagogInnen und SchülerInnen geschaffen werde.

Sonja Hammerschmidt: SPÖ) erinnerte daran, dass diese Maßnahme bereits seit der letzten Bildungsreform als “Kann-Bestimmung” besteht, ebenso wie entsprechende Qualitätssicherungsinstrumente. Christian Schandor (FPÖ) empfahl, die Rückmeldungen auch in MitarbeiterInnengespräche mit den Lehrkräften einfließen zu lassen und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) sieht darin nicht zuletzt einen Nutzen für die Fortbildung der LehrerInnen.

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