Urheberrechts-Abgabe auf Schnitzel

Wiener Schnitzel
Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat (Erdäpfelsalat passt aber auch ;-) ) DominikSchraudolf / Pixabay License

Die umstrittene Urheberrechtsreform betrifft nicht nur immaterielle Güter, sondern gilt auch für unvermutete Bereiche mit recht bodenständigen Erzeugnissen. Die Novelle der Urheberrechtsabgabe wird nach einer Schonfrist ab 2020 endgültig in Kraft treten.

Die dzt. heftig diskutierte EU-Richtlinie hemmt bekanntlich die Kreativität, begrenzt die Freiheit, aus diversen Materialien neue Werke zu kreieren. Doch während der Fokus der Gegner hauptsächlich auf der Freiheit des Internets lag, wurden die Rechte einer bislang benachteiligter Spezies gestärkt, welche nicht viel mit YouTube usw. zu tun hat.

Food Blogger berichten von “Schnitzel-Abgabe”?

Hier geht es aber um einen gänzlich anderen Bereich, nämlich um einen Abstecher zu den “Food-Bloggern” wie man im Anglizismus-NeuSprech die Szene der Autoren mit Faible fürs Kulinarische nennt.
Was deren (hoffentlich) duftenden Objekte mit Urheberrecht zu tun haben? Ganz einfach: Jedes gut komponierte Gericht besteht aus etlichen Basis-Materialien wie Fleischwaren, Gemüse, Gewürze usw. – welche einen Urheber haben.

Unser allseits beliebtes “Wiener Schnitzel” besteht zum Bleistift aus … Schnitzel, also eigentlich dünnen Abschnitzeln vom Kalb oder auch vom Schwein, bzw. Huhn. Dann panieren und goldgelb backen … hmmm. Mit Erdäpfelsalat (Kartoffelsalat geht auch ;-) ) dazu eine wahre Köstlichkeit (halt nicht für Vegetarier, gell!). Dazu ein gutes Bier und der Sonntag ist perfekt. (Tipp: Ein Schnitzerl aufheben, Montag mit Salat + Majo in die Semmel)

So, wo bleibt der Bezug zum Urheberrecht? Nun, gut, ihr habt es so gewollt, hier vergeht einem der Appetit, hier kommen die EUrokraten und versalzen uns nicht nur die (noch) freie Suppe. Wie das?
Nun, der Regulierungswahn der EU ist bekannt: Bananenradius, Gurkenkrümmung, Kartoffel-Größe, Konfitüre statt Marmelade, usw.

Rind, Kalb
Die wahren Urheber des “Wiener Schnitzels” … | SimonRei / Pixabay License

Die wahren Urheber der Schnitzel waren bislang ohne Rechte

Und nun trifft es das “Wiener Schnitzel”. Aber Nein, nicht nur die Größe, die Farbe oder die Temperatur wird noch strenger vorgeschrieben; wir dürfen ja nicht wild drauf los schnitzeln und bruzzeln, frei wie einst Robin im Sherwood Forrest auch in einem geklauten Topf backen.
(Angedacht ist auch eine Regelung, das die Form des Schnitzels sich an den Grenzkonturen und Maßstäben des jeweiligen Mitgliedstaates zu orientieren hat (Ausnahme für Italien sind nicht vorgesehen))

Nein, die Probleme liegen im Urheberrecht, welches die Urheber der Basis-Materialien nun geltend machen. Da man ein “Wiener Schnitzel” schwerlich ohne die Schnitzel eines tierischen Urhebers machen kann (Vegetarier und so bitte weglesen), gelten Tierarten wie Rind (Kalb), Schwein, Huhn und vonmiraus auch Pute ab 01.04.2019 als Urheber dieser Grundzutaten.

Verwertungsgesellschaft für Rindviecher & Co.

Leider können Tiere diese ihre Rechte nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen und die “Schnitzel-Abgabe” (ab 01.01.2020 fällig) selbst verwalten. Daher bestimmten die EU-Parlamentarier durch eindeutiges “JEIN” (2 Abstimmungsknöpfe sind ja doch recht komplex zu bedienen) nicht nur diese “Urheberrechts-Abgabe auf Schnitzel”, sondern auch die rechtlichen Vertreter dieser Spezies: Es sind die im jeweiligen Staat tätigen Innungen der Fleischwarenindustrie, also zB. in Absurdistan (AT) die WKO Fachgruppe der Fleischhauer. (in DE “Metzger”).

JA, Natürlich wird auch Österreich von den 327 Öffnungsklauseln Gebrauch machen, welche die Brüssler jedem Staat zur Anpassung an nationale Belange zubilligt. Wie aus dem Landwirtschaftsministerium zu vernehmen, wird die Zulassung der KalbInnen von “Killerkühen” als Lieferant mit allen Rechten, möglicherweise nicht ratifiziert.

Eine auf dzt. 144 Seiten verkürzte Richtlinie regelt auf den Gramm genau, wie hoch der Preiszuschlag künftig sein wird, um diese Urheberrechtsabgabe auf Schnitzel zu entrichten. Dabei orientierten sich die Experten an den längst geltenden Sätzen, etwa bei Speichermedien, Kopierern oä. Utensilien, wie sie jeder moderne Raubkopierer immer bei sich haben soll.
Die so eingenommenen Gelder werden auch nach dem völlig gerechten Gießkannen-Prinzip an die Urheber verschüttet und tragen in bewährter Weise zu allem und nichts bei.

MAHLZEIT!