Bank schmettert Schadensersatzforderung ab.
oe24:
Eine Kundin (58) wurde in einer Bawag-Filiale zu Beginn des Lockdowns niedergeballert.
Wien. Diese Ausführung muss man sich einmal auf der Zunge ergehen lassen: „Die Verletzung der klagenden Partei ist neben dem Täter auch kausal auf das Verhalten der klagenden Partei zurückzuführen.
Durch das außergewöhnliche und risikoerhöhende Verhalten der klagenden Partei fehlt es jedenfalls an der notwendigen Adäquanz für den Schadenersatzanspruch.“
Durch das außergewöhnliche und risikoerhöhende Verhalten der klagenden Partei fehlt es jedenfalls an der notwendigen Adäquanz für den Schadenersatzanspruch.“
Security ließ Frau trotz Überfalls in Filiale
Kontoführung. Nüchtern wischt die Bank auch alle anderen Argumente, die für eine Mitschuld des Geldinstitutes sprechen, vom Tisch: Es sei kein Insider-Delikt gewesen, weil die Geldlieferungen an eine andere Firma ausgelagert seien; einem erst kürzlich umgeschulten Security, der Julia L. trotz Überfalls in die Filiale ließ, wäre kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Und Geldlieferungen in der Filialöffnungszeit seien „Marktpraxis“.
Opfer überlebte nur knapp, Bank schenkte der Frau einen Blumenstrauß. Kein Anrecht auf Entschädigung.