Verordnungschaos und gesetzwidrige Informationspolitik zugunsten der ÖVP

Corona-Kommission wurde vorab anscheinend nicht informiert – Verbot der Gesichtsvisiere wurde zuerst offenbar vergessen.

„Während die ÖVP-regierten Bundesländer schon Tage vor Veröffentlichung einer Verordnung den entsprechenden Entwurf bekommen und ihre politischen Wünsche dazu deponieren können, bekommt die Corona-Kommission unseren Informationen nach die Verordnung vor Erlassung gar nicht zu sehen – obwohl das ausdrücklich im Gesetz so vorgesehen ist“, sagt der stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Denn laut Covid19-Maßnahmengesetz sind Verordnungen der Corona-Kommission vorzulegen – „das ist aber nicht geschehen, wie Mitglieder der Kommission monieren“. „Offenbar gilt: Die ÖVP steht immer an erster Stelle – auch über den gesetzlich verankerten Institutionen.“

Aber nicht nur die gesetzwidrige Informationspolitik, auch das Chaos um die jüngste Covid-Verordnung wird von Leichtfried scharf kritisiert. „Nicht nur, dass die Verordnung wenige Stunden vor dem ursprünglich angekündigten Inkrafttreten immer noch nicht da war, dann der Zeitpunkt der Geltung wieder verschoben wurde – wurden offenbar auch zentrale Inhalte vergessen. In der ersten Verordnung von Donnerstagabend war nichts vom angekündigten Verbot der Gesichtsvisiere zu finden. Erst in einer zweiten Verordnung einige Stunden später wurde dann im gesamten Verordnungstext bei den Bestimmungen zum Mund-Nasen-Schutz rund ein Dutzend Mal „und enganliegend“ eingefügt. Leichtfried: „Diese Kombination aus politischer Überheblichkeit der türkis-grünen Regierungsmannschaft und mangelnder Krisentauglichkeit ist der Kern des Problems in der Pandemiebekämpfung.“

Leichtfried: „Parteipolitik und Spaltung auf Kosten der Pandemiebekämpfung müssen ein Ende haben“

„ÖAbsolut inakzeptabel sind für den stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried das Verhalten und die Informationspolitik der türkisen ÖVP in Sachen Corona-Maßnahmen. „Wir erleben täglich steigende Infektionszahlen, die besorgniserregend sind, Österreichs Wirtschaft ist mit schädlichen Reisewarnungen konfrontiert, die Arbeitslosigkeit steigt weiter, aber anstatt alle Kräfte im Land zu bündeln, um die Pandemie und ihre Folgen zu bekämpfen, schrecken Kanzler Kurz und seine türkise Regierungstruppe nicht davor zurück, nur die ÖVP-regierten Bundesländer zu informieren, damit diese sich einbringen können. Das ist eine Spaltung des Landes und das komplette Gegenteil eines Schulterschlusses, von dem die Regierung nur redet, den sie aber seit Ausbruch der Pandemie nie ernsthaft gesucht hat“, kritisiert Leichtfried.VP schafft BürgerInnen zweiter Klasse“

Für den Vizeklubchef der SPÖ zeigt dies einmal mehr, dass es Kanzler Kurz am staatsmännischen Format fehlt, „was uns in dieser großen Krise auf den Kopf fällt. Denn es steht für Kurz nicht das Gemeinsame im Vordergrund, sondern die Inszenierung und vor allem sein persönlicher Nutzen. Nicht einmal in der größten Krise schrecken er und seine türkise Truppe davor zurück, das Land parteipolitisch aufzuteilen. Für Kurz, Blümel und Co. sind BürgerInnen aus Wien, Kärnten und dem Burgenland, die einen SPÖ-Landeshauptmann haben, offenbar weniger wert gehört zu werden als der Rest des Landes“. Dabei müsse es doch im Interesse der Regierung sein, sich mit allen Bundesländern über die Corona-Maßnahmen früh abzustimmen, damit sie überall mitgetragen werden. Leichtfried: „Parteipolitik und Spaltung auf Kosten der Pandemiebekämpfung müssen ein Ende haben! Die Grünen in der Regierung können sich hier nicht vor der Verantwortung drücken, sondern müssen klar Stellung beziehen und dafür sorgen, dass diese Vorgangsweise abgestellt wird!“

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.