VfGH – Muchitsch: „Neue Regierung muss türkis-blauen Sozialhilfe-Pfusch reparieren“

SPÖ
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„Der Verfassungsgerichtshof hat die Kernpunkte des unsozialen, unfairen türkis-blauen Sozialhilfegesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Das ist ein großartiger Erfolg für soziale Gerechtigkeit“, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch anlässlich des heutigen VfGH-Entscheids.
Der VfGH hat heute drei wesentliche Bestandteile der Mindestsicherungs-Reform aufgehoben: Die abnehmenden Höchstsätze für Kinder mit steigender Kinderzahl, die Kürzung der Sozialhilfe bei ungenügenden Deutsch- oder Englischkenntnissen sowie die weitgehende Pflicht zur Datenübermittlung personenbezogener Daten ans Ministerium. „Ich habe in den letzten Monaten immer wieder gesagt, dass dieses menschenverachtende Gesetz als Kurz I-Modell bezeichnet werden müsste, weil es noch Schlimmer als das deutsche Hartz IV-Modell ist“, so Muchitsch.

Dieses Gesetz war ein bewusster, politisch motivierter Sozialabbau.
Es wurde dabei von Kurz und Strache auch in Kauf genommen, dass sich die Armut für 70.000 Kinder im Land verschärft und ihnen ihre Zukunftschancen genommen werden. Mit der Aufhebung durch den VfGH ergeht der Auftrag an die nächste Regierung, diesen „Pfusch“ wieder zu reparieren, so Muchitsch.
Auch die Aktion 20.000 sollte ausgebaut werden, damit mehr Menschen wieder in Beschäftigung kommen. Denn eigenständiges Einkommen ist das wirksamste Mittel, um Armut zu verhindern, fordert der SPÖ-Sozialsprecher.

„Heute sieht man das Ergebnis einer ‚Husch-Pfusch-Manier‘ der gescheiterten Ibiza-Koalition. Das Ignorieren der dringenden Apelle zahlreicher Expertinnen und Experten von Volkshilfe, Armutskonferenz, Caritas, Arbeiterkammer usw. wurde heute bestraft“, so Muchitsch.

Katholischer Familienverband begrüßt VfGH-Urteil zur Sozialhilfe neu.

Der Katholische Familienverband hatte schon in seiner Stellungnahme im Jänner eine Rücknahme der Deckelung für Mehrkindfamilien gefordert.

Mit Erleichterung reagiert der Katholische Familienverband auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das die Deckelung der Sozialhilfe, vormals Mindestsicherung für Mehrkindfamilien für unzulässig erklärt. „Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben; was für die Steuer gilt, muss auch für die Sozialhilfe gelten“, ist Familienverbandspräsident Alfred Trendl überzeugt und begrüßt das VfGH-Urteil.

Der Katholische Familienverband hat schon in seiner Stellungnahme Anfang des Jahres Bedenken zu den unterschiedlichen Höchstsätzen geäußert und eine Streichung dieser degressiven Staffelung der Leistungssätze gefordert. Ein Kritikpunkt war ein sachlicher Aspekt: „Eine Staffelung hätte aus unserer Sicht ausschließlich aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu erfolgen, eine Differenzierung wäre daher – wie bei den Regelbedarfssätzen – lediglich nach dem Alter und nicht nach Anzahl der Kinder in einer Familie zulässig“. Wesentlicher für die größte überparteiliche Familienorganisation war aber der menschliche Aspekt: „Die degressive Gestaltung der Leistungssätze kann eine Armutsfalle sein“, hieß es dazu in der Stellungnahme.

„Aus diesen Gründen sind wir froh, dass die Regelungen der Höchstsätze für Kinder zurückgenommen werden,“ sagt Familienverbandspräsident Trendl und appelliert an die neue Bundesregierung: „Nehmen Sie das Problem ernst und bekämpfen Sie Kinderarmut an der Wurzel“, so Trendl. Um dafür valide Daten zu haben, fordert Trendl einmal mehr die Finanzierung einer aktuellen Kinderkostenstudie: „Wir wissen aktuell nicht, was Kinder kosten, um daran Sozialleistungen wie die Sozialhilfe aber auch Familienleistungen wie die Familienbeihilfe anzupassen“, so Trendl und verweist auf das Nachbarland Deutschland, wo eine solche Kinderkostenstudie sogar vom Gesetzgeber eingefordert wird.

Familienleistungen wirken armutsvermeidend. Ihre regelmäßige Wertanpassung sollte daher – in Analogie zum Pflegegeld – eine Selbstverständlichkeit sein. „ Das Pflegegeld wird ab 2020 endlich jährlich wertangepasst. Diesen Automatismus braucht es auch für die Familienbeihilfe“, appelliert Trendl an die neue Bundesregierung.

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