Vilimsky: Rechtskräftig abgelehnte Asylwerber müssen unser Land sofort und konsequent verlassen ohne Lehre vorher zu beenden!
Brachte Konflikt mit Vilimsky Haimbuchner zum Zurückrudern?
Aufgrund einer heute in Medien unklar verlaufenden Diskussion darüber, ob rechtskräftig abgelehnte Asylwerber das Land zu verlassen hätten, oder noch eine etwaige Lehre finalisieren können sollen, stellt FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky fest, dass bei rechtskräftiger Ablehnung auch ein sofortiger rechtlicher Verlust des Aufenthaltstitels sowie der Abbruch der Lehre die Folge sei. Daran sei weder zu rütteln, noch könne daran herumgedeutet werden.
Hier gilt für uns der Rechtsstaat, welcher nicht ausgehebelt werden soll und über die Hintertür eine Aufenthaltsverfestigung bringen könnte. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass nach rechtskräftiger Ablehnung eines Asylwerbers noch Ausbildungen, die ein, zwei Jahre dauern können, ein Aufenthalt ermöglicht werde, der in weiterer Folge dann vielleicht sogar zu einem Bleiberecht umgemünzt werden könne. Dies sei die Position des linken Österreichs, die wir nicht teilen. „Für uns gelten sehr präzise die rechtlichen Grundsätze: Ein Aufenthaltstitel ermöglicht den Verbleib, bei Erlöschen desselbigen bzw. einem rechtskräftig abgelehnten Asylbescheid ist das Land umgehend zu verlassen sowie eine etwaige Ausbildung zu beenden“, stellt Vilimsky klar.
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