Was blieb von Österreichs starkem Motor?

Foto: Pixabay

Wirtschaft gestern und heute.

Heute:  Die Unzufriedenheit vieler Unternehmer hat jetzt zu Jahresbeginn einen Grad erreicht, wie es ihn noch nie gegeben hat. Nahezu 90 Prozent der Selbstständigen sind mit der Arbeit und der Lösungskompetenz der Regierung unzufrieden.

Die Firmenchefs orten eine unternehmerfeindliche Stimmung und kritisieren Überregulierung und Bürokratieexzesse. Günther Kogler zeigt Beispiele, die den Frust nachvollziehbar machen: eine Bio-Ladenbetreiberin, die wegen der Verwendung von Holzkochlöffeln vom Gesundheitsamt eine Verwaltungsstrafe erhält, einen Industriebetrieb, dem über Umweltauflagen der Gewerbebehörde das Leben schwer gemacht wird, und einen Fußball-Klub, der bei der Verpflichtung eines ausländischen Spielers in einen Clinch mit dem Arbeitsmarkservice gerät.

Mit der Wirtschaft steht und fällt alles

Österreich wurde es wirtschaftlich nie leicht gemacht. Und doch bemühte man sich in diesen Land. Der „kleine“ Arbeiter schuftete und schuftet  bis zum Umfallen. Die Unternehmer bemühen sich bis zum Schluss und langen immer wieder an Grenzen an wo es nicht mehr weitergeht. Wo die Bürokratie mit ihren Krallen drein fährt und alles was der Unternehmer aufgebaut hat mit einem Schlag vernichtet. Das Video gibt einen sehr guten Einblick. Betroffene kommen endlich zu Wort.

Was blieb von Österreichs starkem Motor?

Was blieb von den Werbeslogan von 1955: Österreich`s Industrie auf der Überholspur?

Noch 1999 gab es einen weiteren Werbeslogan: Bereit für die Zukunft.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.