Was ist ein DSGVO-Shirt?

DSGVO-Shirt
Der Wegweiser zur fotografischen Sicherheitszone. Im Bild vlnr.: Birgit Machtinger, Maria Hollunder-Oktabec | © Foto Peter Rozsenich

Die DSGVO ist in Kraft und kaum jemand berichtet seither noch was die Branchen daraus machten. Doch wir fanden da eine geniale Idee, welche alle prof. FotografInnen und deren Motive interessieren dürfte …

“Datenschutz zuerst – Aber wie…?”

Dies fragten sich nebst vielem anderen auch die Burgenländischen BerufsfotografInnen. Ihre selbst gegebene Antwort war das DSGVO-Shirt.

Oggau – Für FotografInnen und auch VideografInnen ist die, seit 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz Grundverordnung eine nicht einfach umzusetzende Sache, denn auch Bilder sind ja personenbezogene Daten.

  • Wie gehe ich also damit um, wenn ich auf einer großen Veranstaltung fotografieren soll?
  • Wie bekommt man die Zustimmung all derer, die im Hintergrund auch zu sehen sind?
    Auf Messen, bei Hochzeiten, bei Sportveranstaltungen oder auch beim Sommerfest ist es praktisch unmöglich, von jedem, der vielleicht ins Bild kommen könnte, sein Einverständnis für die Aufnahme im Voraus zu erlangen.

So trafen sich sechs befreundete Fotografinnen, um genau dafür Lösungen zu suchen.
Maria Hollunder-Oktabec, die Sprecherin der Burgenländischen Berufsfotografen erzählt von einem, im wahrsten Wortsinn “wegweisenden” Einfall, welcher beim Brainstorming fiel:
Am besten wir ziehen uns ein T-Shirt an, auf dem steht: Wenn sie nicht aufs Bild wollen, stellen Sie sich hinter mich.“, meinte Birgit Machtinger scherzhaft. Tja, warum eigentlich nicht?

So entstand das DSGVO-Shirt. Mit einer klaren Kennzeichnung, wo der geschützte Datenraum beginnt und welchen Weg man nehmen soll, um seine Bilddaten in Sicherheit zu wissen: Nämlich hinter die Kamera.

Das DSGVO-Shirt wird so zum Signal, dass es nun an den Verantwortlichen liegt, das seit 100 Jahren eingeführte Bildrecht gesetzlich wieder über die europäische DSGVO zu stellen. Bis dahin gilt: Wer nicht auf’s Bild will, geht bitte hinter die Kamera.

Das DSGVO-Shirt ist hier erhätlich.

Die Einnahmen aus dem Design-Verkauf kommen einem karitativen Zweck zugute.


Bis zu 90 % haben noch keine Datenschutzerklärung!

Wie eingangs erwähnt, pfeifft sich seit dem Tag nach dem endgültigen Inkrafttreten der DSGVO fast niemand mehr um dieses Thema. Die Monate und Wochen zuvor wurden wir mit Artikeln, Ratschlägen, Muster uvam. überschwemmt.
Da waren Hiobsbotschaften oder Weichspüler-Nachrichten, Fake-News aber auch seriöse Meldungen ohne Ende zu finden.

Erschreckend ist aber, wie wenige Webseitenbetreiber die Sache ernst nehmen und wenigstens eine Datenschutzerklärung installieren.
Hier eine Vorab-Info zu einer großen Zeit im Blick Studie: Vor allem Kleinunternehmer haben, je nach Branche und Standort, bis zu 90 % noch nicht einmal eine Datenschutzerklärung!

Dabei ist die öffentlich wahrnehmbare Instanz eines Unternehmens am einfachsten zu prüfen. Dies gilt aber auch für die Mitbewerber, die Konkurrenz, die Datenschutzbehörde, für selbsternannte “Datenschützer” und nicht zuletzt für notorische Abmahner und deren Rechtsverdreher.

Angesichts der geringen Kosten, sich wenigstens die Website bez. DSGVO “abdichten” zu lassen, ist dies unverständlich bis fahrlässig. Denn egal ob (etwaiges) Bußgeld von der Behörde oder sog. “Strafbewehrte” Anwalts-Briefe – beide kosten das vielfache an Geld, Zeit und Nerven …

Demnächst mehr dazu …

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.