Wir dürfen nicht von Mord schreiben: Andere schreiben es schon

Justiz
Bild: pixaby, zib

Mittlerweile in allen Medien: Eine Frau soll heute in den Kopf geschossen worden sein, der Beschuldigte der eigene Ehemann!

Es gilt die Unschuldsvermutung:
Für Medien gibt es keine Unschuldsvermutung, da wird vonseiten der Justiz scharf geschossen.

Auch an die Frauenvereine: “Wir schweigen nicht von Seiten der Medien! Es ist verboten mit dem Opfer Mitleid zu haben, es ist verboten näher zu berichten. Strenge Strafen und Höhnische Richter machen einem den Prozess, Anwälte die sich ins Fäustchen lachen. Die das Mediengesetz zum persönlichen Krieg mit Bloggern erklären und vieles mehr. Es geht auf die Nerven es macht krank, so viel Hohn und Spott der von der Justiz dem Rechtsstaat ausgeht.

Medien dürfen keine Lichter für Opfer aufstellen, dürfen nicht hinterfragen. Die es trotzdem machen riskieren mehr als bestraft zu werden und von Richtern und Anwälten verhöhnt und verspottet zu werden.

Mittlerweile gibt es auch einen Polizeibericht

Polizeibericht: Beziehungsstreit eskalierte – Frau ermordet

Auch in dem Polizeibericht steht nun von Mord: Es reicht jeden. Diese Kleinglauberei von manchen Anwälten die sich ein Körberlgeld machen. Aus jedem Satz den man angeblich, falsch verwendet. Ja auch die Polizei schreibt mittlerweile von Mord. Das Mediengesetz ist schon teils mehr als pervers. Und §§§§§ als Waffen gegen Medien. Sehr schlimm wie es da zugeht.

Ein Krieg der §§§§§§§§§§§§§§§ Und sehr schlimm, mit was manche, aber dies ist eine andere Geschichte.

Polizeibericht: Wegen des Verdachtes des Mordes ermittelt das Landeskriminalamt seit dem Nachmittag des 8. Jänner 2022. Gegen 14:45 Uhr war in einem Wohnhaus in Weißenkirchen im Attergau ein jahrelang schwelender Beziehungsstreit eines Ehepaares eskaliert.

Dies veranlasste den 46-jährigen Ehemann dazu, seine auf ihn registrierte Faustfeuerwaffe zu nehmen und seiner 42-jährigen Gattin, die gerade am Esstisch

Den Link des Mediums haben wir vorsorglich entfernt, weil diese jetzt auch das Gebäude zeigen wo die Tat entstanden ist. Das ist laut Mediengesetz nicht erlaubt. Doch man kann sagen, wenige Tagesmedien halten sich daran.

saß, in den Hinterkopf zu schießen. Danach verständigte der Mann über den Notruf die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Nachdem die 42-Jährige beim Eintreffen der Einsatzkräfte noch Lebenszeichen zeigte, wurde sie mit dem Rettungshubschrauber ins Kepler Uniklinikum nach Linz geflogen. Dort erlag sie jedoch noch am Abend ihren schweren Kopfverletzungen. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme umfassend geständig. Er wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Im Wohnhaus der beiden stellten die Polizisten neben der Tatwaffe noch drei Langwaffen sicher, die der Mann legal besessen hatte. Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft Wels die Obduktion der Frau an. Die Ermittlungen laufen.

Behörden Versagen? Mehrere Waffen trotz jahrelangen Beziehungsstreites?

Das wird jetzt eh näher untersucht. Wir werden ebenfalls berichten.

Die Justiz scheint nicht lernfähig zu sein, mehrere Waffen trotz Jahrelangem Beziehungstreites!!!!

Auch interessant: Medien verharmlosen: Dabei geht es schon lange um den Krieg der §§§§§§§§§§§ dritte und vierte Gewalt befinden sich im Krieg.

Medien dürfen nicht von Frauenmord schreiben: Bei Klage drohen Strafen von mehr als 11.000 Euro und mehr. Mediengesetz, §§§§6 -7

Nicht nur Strafen: Sondern Anwalt und Richter ziehen diese Medien durch den Sumpf und viele sind schon schwerst bestraft worden, von diesen Fällen erfährt die Öffentlichkeit aber kaum, die dann von verharmlosung twittert.

NEOS schreiben von Frauenmord: Ist aber für Medien strafbar. Beschuldigter und Unschuldsvermutung ist ein muss, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.

Die Justiz schießt nur scharf. mit den §§§§§§§§§§§§§§§§

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Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.