Wir dürfen nicht von Mord schreiben: Andere schreiben es schon

Justiz
Bild: pixaby, zib

Mittlerweile in allen Medien: Eine Frau soll heute in den Kopf geschossen worden sein, der Beschuldigte der eigene Ehemann!

Es gilt die Unschuldsvermutung:
Für Medien gibt es keine Unschuldsvermutung, da wird vonseiten der Justiz scharf geschossen.

Auch an die Frauenvereine: „Wir schweigen nicht von Seiten der Medien! Es ist verboten mit dem Opfer Mitleid zu haben, es ist verboten näher zu berichten. Strenge Strafen und Höhnische Richter machen einem den Prozess, Anwälte die sich ins Fäustchen lachen. Die das Mediengesetz zum persönlichen Krieg mit Bloggern erklären und vieles mehr. Es geht auf die Nerven es macht krank, so viel Hohn und Spott der von der Justiz dem Rechtsstaat ausgeht.

Medien dürfen keine Lichter für Opfer aufstellen, dürfen nicht hinterfragen. Die es trotzdem machen riskieren mehr als bestraft zu werden und von Richtern und Anwälten verhöhnt und verspottet zu werden.

Mittlerweile gibt es auch einen Polizeibericht

Polizeibericht: Beziehungsstreit eskalierte – Frau ermordet

Auch in dem Polizeibericht steht nun von Mord: Es reicht jeden. Diese Kleinglauberei von manchen Anwälten die sich ein Körberlgeld machen. Aus jedem Satz den man angeblich, falsch verwendet. Ja auch die Polizei schreibt mittlerweile von Mord. Das Mediengesetz ist schon teils mehr als pervers. Und §§§§§ als Waffen gegen Medien. Sehr schlimm wie es da zugeht.

Ein Krieg der §§§§§§§§§§§§§§§ Und sehr schlimm, mit was manche, aber dies ist eine andere Geschichte.

Polizeibericht: Wegen des Verdachtes des Mordes ermittelt das Landeskriminalamt seit dem Nachmittag des 8. Jänner 2022. Gegen 14:45 Uhr war in einem Wohnhaus in Weißenkirchen im Attergau ein jahrelang schwelender Beziehungsstreit eines Ehepaares eskaliert.

Dies veranlasste den 46-jährigen Ehemann dazu, seine auf ihn registrierte Faustfeuerwaffe zu nehmen und seiner 42-jährigen Gattin, die gerade am Esstisch

Den Link des Mediums haben wir vorsorglich entfernt, weil diese jetzt auch das Gebäude zeigen wo die Tat entstanden ist. Das ist laut Mediengesetz nicht erlaubt. Doch man kann sagen, wenige Tagesmedien halten sich daran.

saß, in den Hinterkopf zu schießen. Danach verständigte der Mann über den Notruf die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Nachdem die 42-Jährige beim Eintreffen der Einsatzkräfte noch Lebenszeichen zeigte, wurde sie mit dem Rettungshubschrauber ins Kepler Uniklinikum nach Linz geflogen. Dort erlag sie jedoch noch am Abend ihren schweren Kopfverletzungen. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme umfassend geständig. Er wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Im Wohnhaus der beiden stellten die Polizisten neben der Tatwaffe noch drei Langwaffen sicher, die der Mann legal besessen hatte. Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft Wels die Obduktion der Frau an. Die Ermittlungen laufen.

Behörden Versagen? Mehrere Waffen trotz jahrelangen Beziehungsstreites?

Das wird jetzt eh näher untersucht. Wir werden ebenfalls berichten.

Die Justiz scheint nicht lernfähig zu sein, mehrere Waffen trotz Jahrelangem Beziehungstreites!!!!

Auch interessant: Medien verharmlosen: Dabei geht es schon lange um den Krieg der §§§§§§§§§§§ dritte und vierte Gewalt befinden sich im Krieg.

Medien dürfen nicht von Frauenmord schreiben: Bei Klage drohen Strafen von mehr als 11.000 Euro und mehr. Mediengesetz, §§§§6 -7

Nicht nur Strafen: Sondern Anwalt und Richter ziehen diese Medien durch den Sumpf und viele sind schon schwerst bestraft worden, von diesen Fällen erfährt die Öffentlichkeit aber kaum, die dann von verharmlosung twittert.

NEOS schreiben von Frauenmord: Ist aber für Medien strafbar. Beschuldigter und Unschuldsvermutung ist ein muss, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.

Die Justiz schießt nur scharf. mit den §§§§§§§§§§§§§§§§

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.