WKÖ-Internethandel zu EuGH-Urteil

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WKÖ-Internethandel zu EuGH-Urteil „Lastschrift“: „Entscheidung zu Lasten der Konsumenten“

Online-Händler in Österreich sollen Lastschrift nur noch anbieten dürfen, wenn sie dieses Zahlungsverfahren allen Kunden in der EU zur Verfügung stellen.

Nach einem überraschenden Urteil des EuGH sollen alle europäischen Online-Händler das Lastschriftverfahren allen Konsumenten in der EU anbieten müssen, wenn sie diese Zahlungsmethode den Kunden in Österreich ermöglichen. „Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Onlinehandel haben“ zeigt sich Martin Sonntag, Obmann des österreichischen Internethandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), äußerst besorgt.

Es könnte nämlich zur Folge haben, dass Onlinehändler die beliebte Zahlungsmethode Lastschrift nicht mehr anbieten.
Denn es wird im Zuge des Bestellvorganges überprüft, ob ein Kunde zahlungsfähig ist.
Das entscheidet darüber, welche Zahlungsmodalität der Händler dem Kunden anbietet. “Je besser die Bonität des Kunden, desto geringer ist das Risiko für den Händler.
Das hat nichts mit Diskriminierung aufgrund der Nationalität zu tun“, so Onlinehandels-Branchensprecher Sonntag.

Die Auswahl der Zahlungsmethode darf laut einer Verordnung der Europäischen Union, der so genannten Geoblocking-Verordnung, bei mangelnder Bonität eingeschränkt werden. Bonitätsabfragen im Ausland sind jedoch gar nicht oder nur sehr kostspielig möglich. „Sollte die bisherige Praxis in Zukunft nicht mehr möglich sein, würde die Rechtslage das Aus für das Lastschriftverfahren auch für Konsumenten mit hoher Bonität – vielfach jene aus Österreich – bedeuten“, zeigt Martin Sonntag auf: „Das kann ja wohl kaum im Interesse der Konsumenten liegen. Der Onlinehandel wäre gezwungen, diese Zahlungsmethode zu streichen. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Kundenzufriedenheit. Die Folge wäre nicht nur ein herber Imageverlust sondern auch ein wirtschaftlicher Schaden für unsere Branche“, warnt Sonntag vor negativen Auswirkungen auf den Onlinehandel

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