Zweite Welle der Demonstration startet gerade

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oe24 TV berichtet wieder Live.

Gestern kam es zur Eskalation, hier einige Youtube Videos für sie.

Zur Aufklärung, warum die Verfassung nicht mehr gilt, bzw ausgehebelt wurde. Weil im Land “Kriegsrecht” seit längerer Zeit gilt!

Pandemie, kann man alles nachlesen, auch über Wikipedia.

 

Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden.

Verwandte Begriffe sind Staatsnotstand, Verfassungsnotstand, Status Necessitatis, Notstandsrecht, Notstandsdiktatur, Kriegsrecht oder Belagerungszustand.

Es ist oder wäre die Aufgabe der Politik, die Bevölkerung hier besser zu imformieren.

Quelle, Wikipedia

Demo gegen Coronamaßnahmen, viele haben nur noch Angst, vor der Diktatur im Land.

Anwalt bringt Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein

Keine ausreichende Begründung. Verstöße gegen Grund- und Verfassungsrechte

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.

Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt

Warum gerade die COVID-19 Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätten und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht.

Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig

Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt sondern auf alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.

Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologische Fakten

„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klientens die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

Politik des Nichtvertrauens, schafft Chaos.

Nächsten Freitag erster Mai soll wieder demonstriert werden.

Quelle
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