Das Urteil ist da!
Nicht rechtskräftig.
Wir erinnern uns an den schrecklichen Mord in Wiener Neustadt
Der Syrer meinte bis zuletzt, sie nicht ermordet zu haben. Stritt alles ab.
Die Familie bekam rund 40.000 Euro Opfergeld zugesprochen!
Der Täter selbst, bekam 15 Jahre und eine Einweisung.
15 Jahre Haft wegen Mordes, Störung der Totenruhe, Körperverletzung und sexueller Belästigung – Zudem Einweisung – Urteil nicht rechtskräftig.
Wiener Neustadt. Der dreitägige Prozess wegen Mordes an einer 16-Jährigen im Anton-Wodica-Park im Jänner ist am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt mit der Verhängung der Höchststrafe zu Ende gegangen. Der 20-jährige Beschuldigte muss wegen Mordes, Störung der Totenruhe, Körperverletzung und sexueller Belästigung 15 Jahre hinter Gitter.
Ex-Freundin (16) getötet: Höchststrafe für Syrer
„Glaube an euer Gesetz“
„Ich glaube an euer Gesetz und eure Gerechtigkeit, aber ich bleibe bei meiner Aussage. Ich hab‘ den Mord nicht begangen“, sagte der Beschuldigte in seinen Schlussworten. „Ich habe genug Scheiße gebaut. Ich bin noch jung, junge Leute machen Fehler. Aber ich hab‘ den Mord nicht begangen.“
„Meilenweit“ von Mildeurngsgründen entfernt
Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben – sie hielten ihn einstimmig für schuldig. Erschwerend wurden das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie die grausame, qualvolle Vorgehensweise gewertet, sagte Richter Kurt Weisgram. Von Milderungsgründen wie dem Beitrag zur Wahrheitsfindung oder einem reumütigen Geständnis sei man „meilenweit entfernt“ gewesen, begründete der Richter die Verhängung der Höchststrafe. „Von Reue gab es keine Spur“, sagte Weisgram. Der Opferfamilie wurde ein Schmerzengeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen.