Am 29. März 2017 fand die erste gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter der Koordination von FRONTEX nach Afghanistan statt. Es konnten in den Morgenstunden 19 afghanische Staatsangehörige aus Österreich sowie zehn aus Schweden an die afghanischen Behörden in Kabul übergeben werden. Es handelte sich dabei für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) um den ersten gemeinsam koordinierten Flug nach Afghanistan seit der Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan (“Joint Way Forward”) im Oktober 2016.
Mit dem “Joint Way Forward” wurde eine neue Grundlage in der Rückkehr-Zusammenarbeit geschaffen. Dabei stehen eine sichere Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU, Reintegrationsunterstützung sowie Aufklärungskampagnen im Vordergrund. In Umsetzung des Abkommens fand am 27. März 2017 in Brüssel das zweite Umsetzungstreffen der EU mit Afghanistan statt, wobei von beiden Seiten das Bekenntnis zur weiteren Umsetzung und einer intensivierten Zusammenarbeit bei den laufenden Aktivitäten im Rückkehrbereich bekräftigt wurde.
Das BFA hat 2016 bei afghanischen Staatsangehörigen in ca. 30 % eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) getroffen. Damit liegt das BFA exakt im aktuellen Trend aller europäischen Entscheidungen bei afghanischen Staatsangehörigen.
Bei den 19 aus Österreich rückgeführten Personen nach Afghanistan handelt es sich ausschließlich um Personen, deren Einzelfall in einem rechtstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Den Personen stand es frei, der Ausreiseverpflichtung nachzukommen und freiwillig auszureisen sowie eine Rückkehrunterstützung in Anspruch zu nehmen. “Personen, die nicht eigenständig ausreisen wollen, werden konsequent außer Landes gebracht. Pro Kopf gerechnet sind wir daher in Europa bei Außerlandesbringungen Spitzenreiter. Unsere klare Rückführungspolitik ist Voraussetzung dafür, dass wir jenen Schutz bieten können, die wirklich Hilfe brauchen”, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka. Österreich führt auf Basis des “Joint Way Forward” Einzelabschiebungen durch und wird sich auch in Zukunft an gemeinsamen EU-Chartern beteiligen.
Auch den am 29. März 2017 zwangsweise rückgeführten Personen steht nach ihrer Ankunft in Afghanistan Rückkehrunterstützung für Verfügung. Unter dem Titel “Post Arrival Assistance” können Unterstützungsleistungen wie vorübergehende Unterkunft, Unterstützung beim weiteren Transport, medizinische und psychosoziale Hilfe in Anspruch genommen werden. Die “International Organization for Migration” (IOM) führt dieses EU-finanzierte Unterstützungsprogramm aus.
Allgemein hat die freiwillige Rückkehr gegenüber der zwangsweisen Rückführung weiterhin absoluten Vorrang. Im Jahr 2016 haben insgesamt 597 afghanische Staatsangehörige die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen. Davon sind fast alle (574 Personen, 96 %) mit finanzieller Unterstützung ausgereist.
Um die freiwillige Ausreise noch weiter zu forcieren und vor allem die Zielgruppe in den verschiedenen Sprachen noch effektiver und mit entsprechenden zeitgemäßen Medien anzusprechen wurde am 22. März 2017 die Informationsoffensive “Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe – Ein Neustart mit Perspektiven” gestartet (http://www.voluntaryreturn.at). So stehen auch afghanischen Staatsangehörigen, die während des Verfahrens oder mit einer rechtskräftigen negativen Entscheidung freiwillig Ausreisen möchten, verschiedene Unterstützungsleistungen sowie spezielle Reintegrationsprogramme zur Verfügung.
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