Bilder die erschrecken.
Hier mehr dazu: Jener 56-jährige Mieter, der am 26. Jänner seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt haben soll, hat am Mittwoch vor einem Schwurgericht seine Schuldlosigkeit beteuert.
Er habe mit der Explosion nichts zu tun gehabt und könne sich diese nicht erklären, betonte der Angeklagte, dem Mord – der Hausverwalter wurde bei der Tragödie getötet – und 23-facher Mordversuch vorgeworfen werden.
Der Mann soll laut Anklage aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter – ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf Liegenschaftsrecht und die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war – wegen offener Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte.
Hat sich ungerecht behandelt gefühlt
Laut Anklage montierte der 56-Jährige kurzerhand den Gaszähler in seiner Wohnung ab, drehte das Gasleitungsventil auf und ließ Gas ausströmen. “Er hat sich ungerecht behandelt gefühlt. Er hat beschlossen, er wird die Wohnung nicht verlassen, er wird seine Wohnung in die Luft sprengen”, stellte die Anklägerin fest. Als er in der Früh Geräusche an der Tür hörte, habe der Angeklagte das Gas-Luft-Gemisch gezündet.
Es gab damals einem Toten.
Ein Kind wurde verletzt
Und die Wohngemeinschaft erlitt schwerste Traumata.
Die Wohnungen waren zerstört.
Der Angeklagte zahlte ein Jahr keine Miete.
Mit ein Grund, das AMS sperrte seine Notstandshilfe. Der Mann war nicht nur verzweifelt er wurde immer seltsamer, bis hin wo er andere mit zerstörte.
Das Gericht ist noch dabei die Schuld zu klären.
Einweisung in eine Anstalt wurde beantragt
Einweisung in Anstalt wird beantragt
Da der Hausverwalter die Explosion nicht überlebte, lautet die Anklage auf Mord und – bezogen auf die weiteren im Explosionszeitpunkt im Gebäude befindlichen Personen – 23-fachen Mordversuch. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Zahlreiche Zeugen, zwei Gerichtsmediziner, der Psychiater, ein Sachverständiger für Gasgeräte und Gasleitungsanlagen sowie ein Experte für Brand und Explosionsermittlung sind geladen. Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt, das Urteil ist für 4. Dezember geplant.
Die Staatsanwaltschaft wird in der Verhandlung die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Ausschlaggebend dafür ist ein Gutachten, das zum Schluss kommt, dass der Beschuldigte derart gefährlich ist, dass weitere Verbrechen mit schweren Folgen zu befürchten sind, sofern er im Fall eines Schuldspruchs nicht im Maßnahmenvollzug angehalten wird. Dort wäre eine die Haft begleitende therapeutische Behandlung gewährleistet. Im Tatzeitpunkt sei aber Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit gegeben gewesen