Gefährlicher Abfall soll in der unmittelbaren Nähe vom Siedlungsgebiet

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Anziehungspunkt für Ratten und anderes Ungeziefer, Gift für die Umwelt, egal?
Wenn die Siedlung zur illegalen Baurestmassendeponie wird und keiner macht etwas dagegen? Bzw. keiner nimmt dies zur Kenntnis.

Gefährlicher Abfall soll in der unmittelbaren Nähe vom Siedlungsgebiet deponiert werden; Unionsrecht verpflichtet zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Der oft nicht nachgekommen wird, Freunderlwirtschaft, Parteiwirtschaft und einiges mehr, verhindern dies.

Die Ökopark Nord ÖHS GmbH, hat um die Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung für das Vorhaben „Baurestmassendeponie Limberg“ mit einem Gesamtvolumen von 830.000 m3 angesucht, wobei auch gefährlicher Abfall (zB Asbestabfälle) deponiert werden soll.

Anlässlich der mündlichen Verhandlung im AWG-Verfahren hielt der Amtssachverständige für Deponietechnik und Gewässerschutz im Feburar 2022 fest, dass das damals vorliegende Projekt nicht dem Stand der Technik entspricht und aus deponietechnischer Sicht nicht beurteilungsfähig ist. Die Projektwerberin musste daher das Vorhaben einer wesentlichen Änderung unterziehen und es wurde eine neue Verhandlung für Mai 2023 ausgeschrieben. Das Verfahren´wurde unterbrochen und von der Projektwerberin ein UVP-Feststellungsverfahren eingeleitet. Die NÖ Landesregierung hat jedoch die UVP-Pflicht des Vorhabens mit Bescheid vom 20.07.2023 verneint.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.