3 Monate bedingt für gefährliche Drohung gegen LH Erwin Pröll

LeFox / Pixabay

Der Mann “Täter” ist fix und fertig. Ihm wurde über in seinen Leben mitgespielt und ein Artikel in einer Zeitung den er gelesen hatte brachte ihn endgültig zu ausrasten.

Ein 60-jähriger Oberösterreicher, der den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) mit dem Umbringen bedroht haben soll, ist zu drei Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Er nahm die Strafe an, der Staatsanwalt war nicht zu einer Erklärung befugt – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte soll in einem Brief vom 11. Jänner 2016 dem Politiker erklärt haben, er werde seine “Schlachtung” so vorbereiten, dass er nicht lange leiden müsse, damit er einen schönen Tod habe. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LV NÖ) wurde eingeschaltet. Dass sein Auto beim Abschicken des Briefes von einer Überwachungskamera erfasst wurde, führte zu seiner Ausforschung. Bei den Einvernahmen durch die Polizei gab der Pensionist als Motiv an, er sei durch einen Medienbericht auf den Gedanken gekommen.

Richterin Petra Oberhuber sprach den Angeklagten schuldig. Für die Strafbemessung wertete sie sein umfassendes, reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit als mildernd. Erschwerendes fand sie nicht. Die drei Monate Haft unbedingt sind im untersten Strafrahmen. Da er von sich aus immer wieder ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, war auch keine Weisung dazu notwendig. Der Angeklagte bedankte sich und versprach der Ermahnung der Richterin zu folgen, er solle schauen, dass künftig derartige Taten nicht mehr vorkommen.

Er ist ein Mann der verzweifelt ist und von sich aus Ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Das wirkte sich mildernd auf die Tat aus. Doch wie zu erkennen ist die Ärztliche Hilfe hat Grenzen. Wie auch jede Krankheit ihre Grenzen hat. Es gibt Momente da kann der Arzt nur noch begleiten und schmerzstillende Mittel geben. Ich hoffe er erkennt nun wie sehr dieser Mensch Hilfe braucht. Ich hoffe auch das die Gesellschaft erkennt und nicht auf ihn spottet.

Das schlimmste ist wenn Nachbarn spotten, ausgrenzen und sich zu Banden zusammen fügen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)