Wem verkaufen Sie Ihr Auto?

Verwaltungsstrafen bis 41.200 Euro

Auto defekt
leicht defekt ... | © MichaelGaida / Pixabay

Kennen Sie das? – an Ihrem reiferen Auto steckt eine Art Visitenkarte “ICH KAUFFEN IR AUTO” Zustand egal, Pickerl  nicht nötig.  Die meist dunklen Typen stecken die Botschaft auch auf Autos, die man noch lange zu behalten gedenkt, auch wenn sie mal 10 Jahre alt sind. Auch dafür bekäme man nicht viel bezahlt, selbst für noch lange verkehrssichere Fahrzeuge würde man grade einen Schrottwert bekommen.

Andererseits, wenn das Vehikel echt hinüber ist spart man sich aber die eine oder andere Entsorgungsgebühr, Abschleppkosten, usw.  Die nehmen den Rostkübel mit und man hat ein paar Hundert Euro verdient. Das hätte einen ev. kein seriöser Händler gegeben.

Wenn der “Verdienst” längst verbraucht ist, kommt dann vielleicht ein Brief vom Amt mit der Aufforderung 40.000,- Euro Strafe zu zahlen. Man hat doch in letzter Zeit keine 500% Geschwindigkeitsübertretung begangen und auch keinen Fußgänger überfahren – also was soll diese Strafe?
Die folgende Nachricht von der WKO bringt Licht ins Dunkel und ab nun sollte man sich überlegen ob man sein Vehikel an solche Leute verkauft.

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Fahrzeugbesitzer, aufgepasst! Altfahrzeuge – bei unerlaubter Abgabe droht Strafe bis 41.200 Euro
2015 wurden in Österreich knapp 250.000 Fahrzeuge abgemeldet, jedoch nur knapp 49.000  landeten bei Unternehmen, denen eine sachgerechte Entsorgung möglich ist
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