Kickl meldete sich nun dazu zu Wort.
FPÖ-Kickl: Lockls Forderung auf Blanko-Verzicht widerspricht Rechtsstaatlichkeit.
Gehe davon aus, dass Wahl aufgrund der Vorgeschichte korrekt abläuft
„Die Forderung des Van der Bellen Managers, eine mögliche Wahlanfechtung kategorisch auszuschließen, steht im Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit“, sagte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. „Es ist erschreckend, wenn man bedenkt, dass diese Überlegung aus dem Team eines Bundespräsidentschaftskandidaten kommt, der im Falle seiner Wahl unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Verfassung als wesentliche Aufgabe hätte“, so Kickl.
„Was ist denn das für ein Demokratie- und Rechtsverständnis eines Präsidentschaftskandidaten? Ich erinnere Herrn Van der Bellen an den Inhalt der Gelöbnisformel des Bundespräsidenten, nachzulesen im Art.62 Abs.1 B-VG. Ein Blankoverzicht, wie Lockl ihn fordert, ist daher absolut unseriös und verdeutlicht ein ganz problematisches Rechtsverständnis“, sagte Kickl als Reaktion auf entsprechende Medienberichte.
Man müsse dem Team Van der Bellen offenbar erst von Grund auf erklären, dass im System der Gewaltenteilung eine unabhängige Kontrolle in Form der Justiz ein ganz zentraler Baustein sei. Die jetzige Forderung Lockls setze eine unverantwortliche Strategie der Linken fort, das VfGH-Urteil als Lappalie und gleichsam Belästigung des Bürgers abzutun, die massiven Gesetzesbrüche als Schlampereien und bloße Formfehler zu verharmlosen, eine Ausschöpfung von Rechtsmitteln abzuqualifizieren und so die Autorität des höchsten Gerichts, der in einem umfassenden, öffentlichen und transparenten Verfahren zu seinem Spruch gekommen sei, zu untergraben. Damit müsse jetzt einmal Schluss sein, so der freiheitliche Generalsekretär. Eine subjektive Fairnessdefinition, formuliert von einem Wahlkampfteam, kann und dürfe nicht über den Werten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen, betonte Kickl.
„Aufgrund der Vorgeschichte des vergangenen Wahlgangs gehe ich jedenfalls davon aus, dass die kommende Wahl die am Besten kontrollierte in der Geschichte der Zweiten Republik sein wird. Die öffentliche Aufmerksamkeit, das internationale Interesse und entsprechenden Ankündigungen seitens des Innenministeriums was die Ausbildung der Handelnden und die Kontrolle betrifft, bestärken mich in dieser Überzeugung. Daher wird eine Anfechtung auch nicht nötig sein“, erläuterte Kickl weiter. Was das Thema Anfechtung generell beträfe, so könne er sich nicht vorstellen, dass Van der Bellen, wenn er -so wie dies bei uns der Fall gewesen sei – in Kenntnis unhaltbarer Gesetzesbrüche gekommen wäre oder kommen werde, seinerseits seiner staatsbürgerlichen Pflicht nicht nachgekommen wäre oder nachkommen würde, und im Sinne der Garantie von unverfälschten Wahlergebnissen keine Anfechtungsschritte setzen würde. „Wenn es sich anders verhielte, wäre das ein skandalöses Verhalten für jemanden der sich um das Amt des Staatsoberhaupts bewirbt“, so Kickl.