Was sollen solche Unterstellungen des Presserates?

Foto: Tumisu / Pixabay License

Kronen Zeitung und oe24 derart anzupatzen: Deren freie Meinung derart torpedieren, zugunsten eines Beschuldigten Asylwerbers!

Krone zitierte Aussage von Nachbarn, was der Pressrat daraus machte eine Frechheit. Jeder kann erkennen, hier werden nur Aussagen der Nachbarn zitiert!

Zeit im Blick konnte nur dies berichten: Keine Untersuchungen im Fall des 14 jährigen Todesopfer! 26 jähriger Asylwerber frei!

Medien wie Krone und oe24 drohen strenge Strafen, zugunsten des Asylwerbers.

Medien sind daran gebunden, damit diese eine Presseförderung bekommen, diesen Presserat zu unterwerfen! Wie weit dies rechtlich vertretbar ist, freie Meinung etc?

Der Mann wurde wird folgendes beschuldigt:  Nach Ansicht des Senats 2 des Presserats verstoßen die im März 2024 veröffentlichten Beiträge „Grausamer Fund in Wien: Mädchen (14) tot“, erschienen auf „krone.at“, „Missbrauchs-Krimi: Kind tot“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, und „Nach Tod von Mädchen: ‚Hörte höhnisches Lachen‘“, erschienen auf „krone.at“, sowie „14-Jähriges Mädchen tot in Simmering aufgefunden“, erschienen auf „oe24.at“, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In den Artikeln wird darüber berichtet, dass eine 14-jährige einen 26-jährigen Asylwerber aufgesucht habe. Es sei zu Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen, die 14-jährige sei dann an einer Drogenüberdosis verstorben. Der Asylwerber habe dann die Rettung gerufen.

Ist eine 14 – jährige nicht minderjährig und ist Sex mit Minderjährigen nicht strafbar. Drogen und dann starb diese 14 jährige! Laut Presserat ist der Asylwerber unschuldig! Und der Presserat betohnt löblich, der Mann habe eh die Rettung gerufen.

Da bekommt man nicht nur als Blogger Angst, was da abgeht!
Da wird ein derartiger Schutzschild über einem Asylwerber gelegt, man darf nicht einmal schreiben, woran die 14-Jährige in seiner Wohnung verstorben ist!

Mehr als tragisch was da abgegangen sein muss: Der Mann befindet sich angeblich auf freien Fuß!

Dieser Machteinfluss des Presserates trägt sicher dazu bei, damit dieser Mann auf freien Fuß bleiben kann!

Kronen Zeitung und oe24 regte dieses Thema derart auf, beide müssen jetzt wohl eine hohe Summe an den Beschuldigten zahlen, der weiter auf freien Fuß ist!

Dank Presserat und anderer solcher Vereine, scheint dies möglich zu sein!

Selbsternannte Sittenwächter treiben Medien in den Abgrund.

Eingriff in die Unschuldsvermutung in Berichten über Asylwerber

Umgekehrt ebenso von Presserat wegen ihrer freien Meinung beschuldigte Medien

Nach Ansicht des Senats 2 des Presserats verstoßen die im März 2024 veröffentlichten Beiträge „Grausamer Fund in Wien: Mädchen (14) tot“, erschienen auf „krone.at“, „Missbrauchs-Krimi: Kind tot“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, und „Nach Tod von Mädchen: ‚Hörte höhnisches Lachen‘“, erschienen auf „krone.at“, sowie „14-Jähriges Mädchen tot in Simmering aufgefunden“, erschienen auf „oe24.at“, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In den Artikeln wird darüber berichtet, dass eine 14-jährige einen 26-jährigen Asylwerber aufgesucht habe. Es sei zu Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen, die 14-jährige sei dann an einer Drogenüberdosis verstorben. Der Asylwerber habe dann die Rettung gerufen.

Die Artikel enthalten verschiedene Mutmaßungen. Bezüglich der Artikel auf „kr…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.