Der Paragraph der Rufschädigung, sehr interessant hier der Einblick
Schellhorns Firmen sollen Fall fürs Parlament werden?
Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: „Geldkoffer“: Beate Meinl-Reisinger klagt die FPÖ
Rufschädigung auch hier ist nur eine Zivilrechtliche Klage zulässig.
Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger zieht gegen die FPÖ vor Gericht. Hintergrund sind Aussagen auf einer blauen Website sowie dem Haussender „FPÖ TV“, in denen behauptet wurde, die Ministerin sei mit „Geldkoffern in die Ukraine gereist“.
NEOS-Chefin Meinl-Reisinger klagt FPÖ
Quelle, Zitat, Google KI: Rufschädigung ist die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, um das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens gezielt zu verletzen
. Sie umfasst üble Nachrede (§ 111 StGB, § 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), die strafrechtlich (Geldstrafe/Freiheitsstrafe) verfolgt werden können. Maßnahmen wie Abmahnungen, Unterlassungsklagen und …