Schladming, Bezirk Liezen/Bischofshofen, Bezirk St. Johann im Pongau. – Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung klärten eine telefonische Bombendrohung gegen die Eröffnungsfeier der Special Olympics World Winter Games 2017 in Schladming. Ein 33-Jähriger wurde als Verdächtiger ausgeforscht.
Während der Eröffnungsfeier zu den Special Olympics World Winter Games 2017 in Schladming kam es am 18. März 2017 zu einer anonymen telefonischen Bombendrohung gegen die Eröffnungsfeier im “Planet Planai-Stadion”. Bei dieser Feier waren etwa 15.000 Personen sowie zahlreiche in- und ausländische Politiker, Sportler, Künstler und VIPs anwesend.
Nach intensiver Durchsuchung des Stadions und verstärkten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen konnte die Eröffnungsfeier ungestört ablaufen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) übernahm am selben Tag die Ermittlungen. Erst nach langwierigen und umfangreichen Erhebungen fanden die Beamten heraus, dass der Verdächtige, es handelt sich bei ihm um einen 33-jährigen Berufsdetektiv aus dem Bezirk Hallein/Salzburg, im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit seine Identitäten regelmäßig wechselte. Die Ermittlungen gestalteten sich unter anderem deshalb sehr schwierig, da er das überwachte Telefon nur zum Telefonieren eingeschaltet hatte. Die restliche und meiste Zeit war das Telefon ausgeschaltet, wodurch auch eine Ortung extrem erschwert wurde.
Am 26. August 2017 erfolgte über Auftrag der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Salzburg durch das ermittlungsführende LVT Steiermark, mit Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra, von Beamten der LVTs Salzburg und Oberösterreich sowie Bezirkskräften der Zugriff samt Hausdurchsuchungen an seinen Wohnörtlichkeiten, bei denen auch Beweismittel sichergestellt wurden. Der Verdächtige legte bei seiner anschließenden Vernehmung ein umfassendes Geständnis ab und wurde auf freiem Fuß angezeigt. Als Motivlage gab er private Probleme an.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)