Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde sollte zu mehr Schlagkraft bei Vollziehung und Kontrollen führen.
In Hinblick auf die Pläne der EU-Kommission, eine „Europäische Arbeitsbehörde“ ins Leben zu rufen, verweist die Obfrau des Österreichischen Handwerks und Gewerbe, Renate Scheichelbauer-Schuster auf den „absolut ruinösen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping“, dessen Bekämpfung „oberste Priorität“ haben müsse. „Die Einrichtung einer entsprechenden Behörde, möglicherweise sogar in Österreich, das von Lohn- und Sozialdumping hauptbetroffen ist, wäre ein gutes Signal und zu begrüßen. Der Hauptfokus all unserer Bemühungen ist aber auf die Durchsetzung der im Rahmen von Kontrollen verhängten Strafen gerichtet“, so Scheichelbauer-Schuster.
Die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk verweist auf Zahlen der Kontrolltätigkeit der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse): Wurde bei weniger als 1 Prozent der kontrollierten inländischen Firmen der Verdacht auf Unterentlohnung ausgesprochen (9.701 Kontrollen zu 93 Verdachtsfällen), bestand bei 799 ausländischen Firmen ein Verdachtsfall – wobei 1.795 ausländische Betriebe kontrolliert wurden. Eine Beanstandungsquote von 44,5 Prozent! „Wir verfügen in Österreich bereits über klare Richtlinien und die schärfste Gesetzgebung gegen Unterentlohnung in der EU. Diese trifft aber vor allem inländische Unternehmen, weil Strafen im Ausland kaum zu vollstrecken sind, selbst Sicherungsmaßnahmen im Inland sind oft wirkungslos“, so Scheichelbauer-Schuster.
Um die Durchsetzbarkeit von Strafen zu fördern, schlägt Scheichelbauer-Schuster eine „Bündelung der Kräfte“ vor mit der Schaffung von Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften, die sich zielgerichtet um sämtliche Fälle von Lohn- und Sozialdumping kümmern und die Kommunikation mit den ausländischen Behörden führen. Parallel hierzu sollte die Finanzpolizei ermächtigt werden, an ausländische Sozialversicherungsträger mitzuteilen, in welchem Ausmaß der kontrollierte ausländische Arbeitnehmer laut Lohnunterlagen angemeldet war. So könnten Fälle abgestellt werden, in denen ein ausländischer Arbeitnehmer in seinem Herkunftsland für 10 Stunden sozialrechtlich angemeldet ist und tatsächlich in Österreich 40 Stunden oder mehr arbeiten, so die Obfrau von Gewerbe und Handwerk.
„Wir benötigen eine Verbesserung der Vollziehung, also eine leichtere Vollstreckung der Strafen im Ausland, eine verbesserte Kooperation der ausländischen Behörden und eine Bekämpfung von Scheinfirmen bereits im Herkunftsland. Sehr wichtig ist auch ein europaweit geltendes Verwaltungsübereinkommen, welches den Austausch der Sozialversicherungsdaten und eine entsprechende Vollstreckung der Strafen sicherstellt. Wenn eine EU-Arbeitsbehörde dazu beiträgt, in den genannten Punkten zu mehr Durchschlagskraft zu kommen, so wäre das ein wichtiger Schritt. Lohn- und Sozialdumping darf nicht dazu führen, dass unfaire Wettbewerbsbedingungen zu existenzbedrohenden Nachteilen für redliche Unternehmen führen“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend
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