SPÖ und ÖVP: “Es lief ab, es war ein normaler Vorgang und scheint es bis heute zu sein.
Parteipolitische Postenbesetzungen in staatlichen Unternehmen waren im Österreich der Nachkriegszeit tief verwurzelt – und sind es auch heute noch.
Wie Regierungsparteien systematisch die österreichischen Staatsbetriebe beeinflussen: eine Übersicht.
Aber auch nach dem Ende der verstaatlichten Industrie bleibt Parteinähe ein sicherer Weg in die Vorstände, Geschäftsführung und Aufsichtsräte österreichischer Staatsbetriebe. Denn zwischen 1995 und 2019 wurden in den noch existierenden Staatsbetrieben etwas mehr als 3.000 Posten besetzt – ungefähr die Hälfte davon mit parteinahen Personen.
Als die Krise kam, die uns auch heute wieder droht! (Klimawandel)
Die verstaatlichte Wirtschaft kam in den 1980ern in die Krise. Unternehmen in der Stahl- und Eisenerzeugung, Ölwirtschaft oder der Telekommunikation wurden zerschlagen, (teilweise) verkauft oder wanderten ab.
Andere Staatsbetriebe wurden in privatwirtschaftliche Rechtsformen umgewandelt, an denen die Republik Österreich oft nur mehr geringere Beteiligungen hält
Diese ist Addendum wirklich bestens gelungen: Lesen sie hier mehr dazu. Unglaublich was alles ging und geht.
Sondersitzung: SPÖ will lückenlose Aufklärung bei Postenvergabe in Casinos Austria AG
Finanzminister Müller weist auf Prüfverfahren durch Finanzprokuratur hin.
Eine rasche, rückhaltlose Aufklärung der Geschehnisse rund um die Causa Casinos Austria AG (CASAG) forderte heute SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner in der Sondersitzung des Nationalrats, die auf Verlangen der SozialdemokratInnen, der Grünen und der NEOS einberufen wurde. Unter dem Titel “Von Ibiza zu den Korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte” brachte sie eine Dringliche Anfrage mit insgesamt 94 Fragen an Finanzminister Eduard Müller ein. Aus heutiger Sicht scheine klar zu sein, “dass Strache und Gudenus damals in der Theorie formulierten, was später unter türkiser Mithilfe Realität wurde”, heißt es in der Begründung. Die Gesetze und das Eigentum der Republik seien dabei nicht als schützenswertes Gut, sondern als Handelsware angesehen worden. Exemplarisch dafür sei die Bestellung des – für diese Funktion laut Gutachten ungeeigneten – FPÖ-Bezirksrats Peter Sidlo zum Finanzvorstand der CASAG.
Finanzminister Eduard Müller versicherte, dass sein Ressort sowohl die Behörden als auch das Parlament bei der Aufklärung der gegenständlichen Causa vollumfänglich unterstützen werde. Grundsätzlich merkte er jedoch an, dass die Republik Österreich an der Casinos Austria AG nicht direkt beteiligt sei. Ihr komme daher bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern keine gesellschaftsrechtliche Kompetenz zu. In Wahrnehmung der Aufsicht nach dem Glücksspielgesetz habe er im Hinblick auf die bekannt gewordenen Umstände der Bestellung eines Vorstandsmitglieds der CASAG aber die Finanzprokuratur beauftragt, die notwendigen Überprüfungshandlungen zu setzen. Bei zahlreichen Fragen verwies Müller auf das laufende Verfahren vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das als Verschlusssache geführt werde.
Rendi-Wagner sieht großen Aufklärungsbedarf und tritt für Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein
Sie würde heute lieber über die großen Themen der Zukunft, wie etwa die Klimakrise, die Bereitstellung von leistbaren Wohnraum oder die Bekämpfung von Kinderarmut reden als über den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Korruption und der Untreue, stellte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner zu Beginn der Begründung der Dringlichen Anfrage mit Bedauern fest. Aber angesichts von staatsanwaltlichen Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Aufzeichnungen von Chatprotokollen, die sehr tief blicken lassen, gab es gar keine andere Möglichkeit als eine Sondersitzung zu beantragen, so Rendi-Wagner. Nur wenige Monate nachdem die türkis-blaue Regierung mit großen Ankündigungen angetreten und sich abgefeiert habe, sei der “Regierungsflieger abgestürzt” und habe zur größten Krise in der Zweiten Republik geführt. Die politische Bilanz sei katastrophal, denn die die Ibiza-Koalition habe in der Republik einen massiven Schaden angerichtet. Nur kurz nach deren Ende haben Polizei und Justiz alle Hände voll zu tun, möglichen kriminellen Machenschaften nachzugehen, hob Rendi-Wagner hervor.
So sei unter anderem durch die bisher veröffentlichten Chatprotokolle der Eindruck entstanden, dass sich Mitaktionär Novomatic durch Geldspenden und Postenvergabe bessere gesetzliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vergabe von Casinolizenzen erwarten konnte. Und genau dieser Verdacht eines möglichen Gegengeschäftes wiege sehr schwer, unterstrich Rendi-Wagner. Deshalb untersuche nun auch die Staatsanwaltschaft, wobei von Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch die Rede sei. Die Bestellung Peter Sidlos zum Finanzvorstand des Glücksspielkonzerns wäre allerdings ohne massive Mitwirkung hochrangiger türkiser Protagonisten nicht möglich gewesen, urteilte sie. Die Liste der ÖVP-nahen Personen, die in Zusammenhang mit der Causa Casinos auftauchen, sei lang. Sie reiche vom ehemaligen Kabinettschef des früheren Finanzministers und jetzigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid, dem ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger selbst bis hin zu Josef Pröll und dem Casino-Aufsichtsratspräsidenten Walter Rothensteiner. Zu klären sei auch die Frage, ob Kanzleramtsminister Gernot Blümel und Bundeskanzler Sebastian Kurz wirklich nichts von diesem Deal wussten. Offenbar habe sogar kurz vor der Bestellung des FPÖ-Politikers Sidlo ein Gespräch im Bundeskanzleramt mit VertreterInnen von Novomatic stattgefunden.
All diese Vorkommnisse seien zutiefst aufklärungsbedürftig; die SPÖ werde jedenfalls dafür sorgen, dass es auch dazu kommt. Neben der strafrechtlichen Untersuchung der Vorkommnisse, gehe es nämlich auch um die Frage der politischen Verantwortung. SPÖ, NEOS und Grüne haben sich daher bereits für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss in der Causa ausgesprochen, konstatierte Rendi-Wagner.
Finanzminister Müller: ÖBAG voll handlungsfähig, weitere Prüfungen in die Wege geleitet
Die heutige Sondersitzung des Nationalrats und die Dringliche Anfrage haben vorrangig die Rolle des Staates als Eigentümer von privatwirtschaftlichen Unternehmungen und insbesondere die Vorfälle im Zusammenhang mit der Casinos Austria AG zum Gegenstand, erklärte Finanzminister Eduard Müller. Aus diesem Grund ging er zunächst ausführlich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, die für diese Thematik von Relevanz sind. Außerdem gab er zu bedenken, dass bezüglich der Vorstandsbestellung bei der CASAG ein Verfahren zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption als Verschlusssache geführt werde.
Im Zentrum der medialen Berichterstattung stehe die Casinos Austria AG, an der die ÖBAG 33,24% der Anteile hält, erläuterte Müller. Da beide Gesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft eingerichtet seien, ergeben sich die entsprechenden Kompetenzverteilungen. Daher sei etwa auch der Vorstand der ÖBAG grundsätzlich weisungsfrei. Für die Überwachung des Vorstands sei ausschließlich der Aufsichtsrat verantwortlich, gab Müller zu bedenken. Nach der Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG bestehe auch keine Weisungsbefugnis des Finanzministers an den Vorstand mehr hinsichtlich seines Stimmverhaltens. Allerdings gebe es einige Spezialbestimmungen, die in ihrer besonderen Rolle als Verwalterin von Bundesvermögen begründet liegen. Dazu gehören etwa die Berichtspflichten an den Bundesminister und an die Bundesregierung sowie ein korrespondierendes Aufsichtsrecht des BMF. Was die Casinos Austria angeht, so sei ausschließlich der Aufsichtsrat für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der CASAG zuständig, informierte Müller. Da die Republik Österreich bzw. das Finanzministerium an der Casinos Austria AG nicht direkt beteiligt sei, komme ihr weder bei der Bestellung noch bei der Abberufung von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern eine gesellschaftsrechtliche Kompetenz zu. Aus diesem Grund liegen ihm auch keine näheren Informationen zur vorzeitigen Auflösung von Vorstandsverträgen vor.
Der vom Finanzministerium eingesetzte Staatskommissär überwache lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Organsitzungen und müsse bei Verstößen Einspruch erheben, führte Müller weiter aus. Gemäß Paragraph 31 b Abs. 7 Glücksspielgesetz darf die Tätigkeit eines Geschäftsleiters bei einem Konzessionär nur dann ausgeübt werden, wenn die die dort angeführten Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen u.a. die fachliche Eignung aufgrund der Vorbildung und die Erfahrungen. Bei einer zumindest dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart normiere das Gesetz eine fachliche Eignungsvermutung. Sollte dies nicht vorliegen, dann müsse eine Prüfung nach den Kriterien “theoretische und praktische Kenntnisse sowie allgemeine Leitungserfahrung” erfolgen. Dem Finanzminister seien die jeweiligen Bescheinigungen über die Anforderungen schriftlich binnen zwei Wochen nachzureichen; dies sei im vorliegenden Fall auch erfolgt. Die Staatskommissäre haben vom damaligen Bundesminister Hartwig Löger keine Informationen über die Eignung von Peter Sidlo erhalten. Er habe keine Weisungen erteilt und er habe sich anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019 auch nicht berichten lassen.
Die für die Vorstandsfunktion vorgesehenen Kandidaten wurden dem Aufsichtsrat am 19.3.2019 vorgestellt; die Beschlussfassung erfolgte am 28.3.2019. Der Staatskommissär habe für die Aufsichtsratssitzung der CASAG am 28.3.2019 keine Weisung erhalten, erklärte Müller. Dessen Bericht an die Fachabteilung im BMF enthalte Informationen über die Vorstandsbestellung sowie über die Nicht-Vorlage des Berichts des Personalberaters an den Gesamtaufsichtsrat. Da die CASAG das Vorliegen der im Glücksspielgesetz vorgesehenen Anforderungen bescheinigt habe und keine Anhaltspunkte für Defizite vorlagen, wurden keine weiteren Prüfungen in die Wege geleitet.
Müller informierte darüber, dass er Gespräche mit dem ÖBAG-Vorstand über die aktuellen Entwicklungen geführt habe. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats habe ihm mitgeteilt, dass eine externe Rechtsanwaltskanzlei beigezogen wurde. Die Prüfung ergab, dass derzeit keine Gründe für eine Abberufung, grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Vertrauensverlust, Freistellung oder Beurlaubung vorliegen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats habe bekräftigt, dass nach seinen Wahrnehmungen die volle Handlungsfähigkeit des Vorstands gegeben sei.
In Bezug auf zahlreiche Fragen bat Müller um Verständnis dafür, dass er keine Bewertungen zu Medienberichten abgeben könne. Diese beziehen sich auf ein laufendes und nicht öffentliches Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Selbstverständlich sei das Finanzressort dem Ersuchen auf Amtshilfe im vollen Umfang nachgekommen. Was das Gutachten von Professor Thomas Müller angeht, das im Auftrag der Sazka Gruppe erstellt wurde, habe er die Finanzprokuratur mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt.
Die FPÖ sieht die SPÖ als Sinnbild für Parteiwirtschaft in Österreich.
Quelle
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