Scherak: „Die Entscheidung des VfGH gegen Bundestrojaner und Kennzeichenüberwachung ist eine klare Absage an die Überwachungsfantasien der Herren Kurz, Kickl und Sobotka.”
Mit größter Erleichterung und geradezu euphorisch reagiert der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, den Bundestrojaner und die Kfz-Kennzeichenerfassung zu kippen. „Diese Entscheidung des VfGH ist eine klare Absage an die umfassenden Überwachungsfantasien der Herren Kurz, Kickl und Sobotka und der gesamten ÖVP/FPÖ-Regierung. In erster Linie ist die Entscheidung aber ein fulminanter Sieg für die Freiheit, die Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und für die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land“, jubelt Scherak.
Beide Maßnahmen wären absolut unverhältnismäßig gewesen, sagt Scherak. „Sie hatten das Potenzial, nicht nur anlassbezogen, sondern im großen Stil für eine flächendeckende, anlasslose und willkürliche Überwachung genutzt zu werden”, sagt Scherak.
Mit dem Bundestrojaner beispielsweise könnten nicht nur Telekomdaten, sondern sämtliche Inhalte auf einem Gerät überwacht werden, zudem hätte das Überwachungspaket das Eindringen in Wohnungen und das Hacken von IT-Systemen für Behörden legal gemacht.
Scherak: „Was hier geplant war, ist nicht mehr nur ein Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher – was hier geplant war, ist verfassungswidrig. ÖVP und FPÖ wollten einen Frontalangriff auf den liberalen Rechtsstaat und auf unsere Freiheitsrechte durchführen. George Orwells 1984 ist lächerlich im Vergleich zu all dem, was ÖVP und FPÖ mit diesem unfassbaren Überwachungswahnsinn vorhatten. Gut, dass der VfGH diesen Irrsinn jetzt abgedreht hat. Bleibt zu hoffen, dass eine neue Regierung nicht wieder solche verfassungswidrigen Überwachungsfantasien hat. Was wir dringend brauchen, ist endlich ein gläserner Staat – nicht den gläsernen Bürger!”
Ewa Ernst-Dziedzic: VfGH schiebt Überwachungsfantasien von Ex-Innenminister Kickl einen Riegel vor.
Grüne erfreut über Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu Bundestrojaner und KFZ-Überwachung
Die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das sogenannte Sicherheitspaket der Ex-Bundesregierung teilweise aufzuheben: „Das, was wir von Anbeginn an prophezeit haben, ist nun eingetreten: Die automatisierte Kennzeichenerfassung und der ‚Bundestrojaner‘ sind verfassungswidrig. So sehr ich mich freue, dass der Verfassungsgerichtshof den Überwachungsfantasien des ehemaligen Innenministers Kickl im Nachhinein einen Riegel vorgeschoben hat – es hätte gar nie so weit kommen dürfen. Einmal mehr sehen wir: Eine FPÖ in der Regierung ist die beste Garantie dafür, dass unser Rechtsstaat schrittweise ausgehöhlt wird.“
Während der ehemalige Innenminister Kickl die Arbeit der Geheimdienste nachhaltig geschädigt hat und sich die Gerichte alleine mit der BVT-Affäre die nächsten Jahre beschäftigen werden, sollten in Österreich unbescholtene BürgerInnen überbewacht werden. „Der Spuk ist zum Glück vorbei“, sagt Ernst-Dziedzic.
Der für Netzpolitik zuständige Nationalratsabgeordnete Süleyman Zorba ergänzt: „Staatliche Spionage hat in einem demokratischen Staat nichts verloren. Die Digitalisierung ist ein wichtiges Zukunftsthema, sie darf jedoch nicht für Überwachungsfantasien missbraucht werden.“
SPÖ-Kucharowits erfreut über die Aufhebung des Bundetrojaners durch den VfGH
Kucharowits: „Das ist ein guter Tag für die Rechte aller BürgerInnen!“
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stärkt die Demokratie und schützt die Persönlichkeitsrechte der BürgerInnen“, zeigt sich Abgeordnete Katharina Kucharowits, netzpolitische Sprecherin der SPÖ, erfreut über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung des von ÖVP und FPÖ beschlossenen Sicherheitspakets. „Damit wurde auch unsere Skepsis und Kritik bestätigt. Der Bundestrojaner hätte nicht nur Sicherheitslücken Tür und Tor geöffnet, sondern wäre auch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Menschen gewesen.
„Das Sicherheitspaket war von Anfang an ein Überwachungspaket“, kritisiert Kucharowits. „Unser Widerstand hat sich gelohnt und bestärkt uns darin, weiterhin für die Freiheit der BürgerInnen und ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte einzutreten – ohne Wenn und Aber!“, sagt Kucharowits.
FPÖ – Kickl zu VfGH: Schlechter Tag für die Sicherheit der Österreicher!
Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus
„Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes macht den heutigen Tag zum Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus. Das ist ein schlechter Tag für die Sicherheit der Österreicher“, betonte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl in Zusammenhang mit der Aufhebung von Teilen des Sicherheitspaketes durch den Verfassungsgerichtshof.
„SPÖ und Neos klopfen sich zwar jetzt auf die Schulter, der Jubel wird allerdings schlagartig verstummen, wenn etwa der erste Terrorist den Behörden durch die Lappen geht, weil er mangels Kennzeichenerfassung ungehindert auf der Autobahn quer durch Österreich fahren kann“, so Kickl weiter. Im Übrigen seien Ermittlungstechniken wie im Sicherheitspaket vorgesehen in anderen Staaten gängige Praxis der Ermittlungsbehörden.
Der FPÖ-Klubobmann erinnerte auch daran, dass man an der ursprünglichen Fassung des Sicherheitspaketes, das noch unter ÖVP-Führung im Innenministerium erstellt wurde, ohnehin einige Adaptierungen im Sinne des Rechtsschutzes vorgenommen habe. „Das Sicherheitspaket ist ein Schutzschirm für die Österreicher. Es ist sicher kein Massenüberwachungsinstrument, sondern im Gegenteil, die Masse wird geschützt vor den kriminellen Aktivitäten einzelner. Aber SPÖ und Neos hatten von Anfang an das Visier bewusst falsch eingestellt – die Kriminellen werden es ihnen danken“, so Kickl.
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