Müssen diese Menschen in Zukunft betteln gehen?
Die ersten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Antrag betreffend zeitlich befristete Ausnahmeregelung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz während der Covid-19 Pandemie (Berichterstatter: Abgeordneter Jürgen Handler (FP).
• Antrag betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes – NÖ SAG (Berichterstatter: Abgeordnete Elvira Schmidt (SP).
Abgeordnete Mag. Silvia Moser (Grüne) eröffnete die Debatte.
Die derzeitige Situation stelle für Sozialhilfebezieher und Mindestsicherungsempfänger eine große Herausforderung dar.
Menschen am untersten Einkommensspektrum bräuchten deshalb besondere Unterstützung. In einem Zusatzantrag mit ihren Fraktionskollegen fordert sie deshalb für alle Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher einen einmaligen Corona-Zuschuss.
Kritik übte sie weiters an der Bürokratie bei Antragsstellungen.
Abgeordnete Vesna Schuster (FP) sagte, für viele Arbeitnehmer seien die „langen und überzogenen Corona-Maßnahmen“ ein „Schlag ins Gesicht“. Viele Menschen hätten ihren Arbeitsplatz verloren und stünden vor den „Trümmern ihrer Existenz“. Bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses sollten Betroffene bereits am ersten Tag Sozialhilfe beziehen können.
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) kündigte an, dass ihre Fraktion den § 34-Antrag unterstützen werde. Der ursprüngliche SP-Antrag sehe vor, Härtefälle zu vermeiden und bürokratische Hemmnisse zu reduzieren.
Abgeordneter Anton Erber MBA (VP) sieht als vorrangiges Ziel, Menschen wieder in Arbeitsverhältnisse zu bringen. Er betonte, dass die heutige Zeit Flexibilität erfordere. Die Sozialhilfe solle dort helfen, wo es wirklich anders nicht mehr anders gehe. Ziel sei es, dass die Menschen Arbeit haben. Es seien aber nun ganz besondere Zeiten, in denen man dieses Instrument heranziehe, damit die Menschen zu essen und es warm hätten. Der Abgeordnete sprach davon, dass dies eines der Gesetze sei, das zeige, wie schnell auf Bundes- und Landesebene reagiert werde.
Der Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Vesna Schuster und Erber betreffend zeitlich befristete Ausnahmeregelung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz während der Covid-19 Pandemie wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag, der bereits zu Beginn der Sitzung nicht die Unterstützung fand, wurde nicht zur Abstimmung zugelassen.
Der Antrag der Abgeordneten Mag. Scheele u.a. betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG), der auf Ablehnung lautet, wurde mehrheitlich angenommen.
Abgeordneter Christoph Kaufmann MAS (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 und das NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 geändert werden.
Abgeordnete Ina Aigner (FP) führte aus, dass die Bestimmungen nach einer Bund-Länder-Koordination durch die Länder umzusetzen gewesen seien. Man stimme der Gesetzesänderung zu.
Abgeordneter Hannes Weninger (SP) meinte, „Gut Ding braucht Weile“. Es habe eines Vertragsverletzungsverfahrens bedurft, um den innerstaatlichen Kompetenzwickel aufzulösen. Er sei nun froh, dass dies erledigt sei. Man werde dem Antrag zustimmen.
Abgeordneter Anton Kasser (VP) betonte, dass die Änderung dieses Gesetzes höchst an der Zeit und sich alle darüber einig seien. Man werde dem Antrag gerne zustimmen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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