FPÖ – Kickl kritisiert Schweigen und Untätigkeit nach schweren Drogenvorwürfen gegen ÖBAG-Vorstand Schmid
Blümel muss Schmid umgehend abberufen – Staatsanwaltschaft soll Zeitraum der Drogenvorwürfe öffentlich machen.
FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl kritisierte heute das eiserne Schweigen der ÖVP sowie die Untätigkeit der ÖBAG-Verantwortlichen von Finanzminister Blümel bis hin zum Aufsichtsrat angesichts des Drogenverfahrens gegen den ÖBAG-Alleinvorstand und Intimus von Kanzler Kurz, Thomas Schmid.
Es könne keine Rede sein von einer höchstpersönlichen Angelegenheit, wenn der Betroffene in der ÖBAG ein Volumen von rund 20 Milliarden Euro an staatlichen Beteiligungen der Republik Österreich an so großen und für den Standort Österreich so bedeutenden Konzernen wie OMV, Post, Telekom, CASAG oder Verbund verwalte. Und es sei auch unglaubwürdig, dass die Vorwürfe verjährt seien, wenn sowohl die WKStA unmittelbar aktiv geworden sei und die zuständige Staatsanwaltschaft Wien informiert habe, woraufhin auch diese unmittelbar ein Ermittlungsverfahren gegen Schmid eingeleitet habe. „Dass gleich zwei Staatsanwaltschaften irren und eine offensichtliche Verjährung übersehen, darf wohl ausgeschlossen werden“, so Kickl.
„Ich ersuche daher die zuständige Staatsanwaltschaft um eine Klarstellung, welchen Zeitraum das Verfahren wegen des Verdachts des Suchtgiftmissbrauchs gegen Schmid betrifft“, so Kickl. Den Betroffenen selbst forderte er auf, für ein Ende des Tarnens und Täuschens zu sorgen und von sich aus alle jene Nachrichten und Chats auf seinem Mobiltelefon offenzulegen, die seinen mutmaßlichen Drogenmissbrauch betreffen.
Der Rücktritt Schmids sei jedenfalls unausweichlich, merkte Kickl an, denn: „Das Amt des ÖBAG-Vorstands erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein und verlangt nach einem Top-Manager, der über jeden strafrechtlichen Verdacht erhaben ist.“ Es sei mehr als verwunderlich, dass die ÖABG nicht von sich aus handle, um Schaden von der Republik abzuhalten, nimmt Kickl sowohl Finanzminister Blümel in die Pflicht als auch den Aufsichtsrat der ÖBAG, der gemäß Aktiengesetz die Vorstandbestellung widerrufen könne.
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