Femizide: „Wir dürfen einfach nicht wegschauen!“

Foto: falco / Pixabay License

Betreuungsarbeit muss durch Zivilcourage ergänzt werden.

Der Verein NEUSTART setzt seit Jahren auf Gewalt-Prävention, begleitet Opfer zu Prozessen vor Gericht und arbeitet mit Tätern intensiv an Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung. Auch Täterarbeit ist Opferschutz.

Tief betroffen zeigen sich Geschäftsführung und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Vereins NEUSTART anlässlich des bereits elften Mordes an einer Frau in diesem Jahr. Bewährungshilfe für Straffällige und Prävention sind die Angebote des Vereins NEUSTART, die dazu beitragen auch diese Form der Kriminalität in der Gesellschaft zu verringern.

1275 laufende Betreuungen wegen häuslicher Gewalt.

“Bei unserer Arbeit mit Gewalttäterinnen und Gewalttätern orientieren wir uns an den Standards der opferschutzorientierten Täterarbeit,“ berichten Alfred Kohlberger und Christoph Koss, Geschäftsführer des Verein NEUSTART.
Das Angebot, insbesondere in der Betreuung gewaltbereiter Männer, wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und professionalisiert. Opferschutzorientierte Täterarbeit, das heißt, die enge Vernetzung mit Gewaltschutzzentren, Einzelbetreuungen und 35 Antigewalttrainingsgruppen sind konkrete Maßnahmen zur Deeskalation bei häuslicher Gewalt.
In solchen Fällen ist eine enge, abgestimmte Zusammenarbeit mit Justiz und Polizei sowie Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen von größter Bedeutung.
Ganz wesentlich sind hier die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen.

Susanne Pekler, Leiterin von NEUSTART Steiermark ergänzt: „Das Gewaltschutzzentrum regt Bewährungshilfe und Anti-Gewalttraining bei Gericht an. Opferschutzorientierte Täterarbeit zeigt den Männern konstruktive Verhaltensalternativen zu Gewalt auf, begleitet sie engmaschig. Bei Gefahr in Verzug schalten wir als Verein NEUSTART die Behörden ein und informieren die Opferschutzeinrichtungen. Dabei legen wir in jeder Betreuung einen deutlichen Fokus auf die Verhinderung von Gewalt, setzen auf Verantwortungsübernahme und Verhaltensänderung der Täter. Strafe allein wirkt hier nicht.“ Und weiter „Jeder Fall von häuslicher Gewalt muss in eine verpflichtende Betreuung kommen. Verurteilungen ohne Weisung zur Therapie oder Bewährungshilfe lassen die Betreffenden mit ihrem Problem allein und sie haben daher eine erhöhte Rückfallsgefahr.“

„Aus unserer über 60-jährigen Erfahrung wissen wir, dass konsequente Arbeit mit diesen Tätern ein wirksamer Opferschutz ist.“, so Alfred Kohlberger.

Betreuung und Zivilcourage

„Es gibt hier kein Entweder-oder bei Opferhilfe und Täterarbeit: Opfer brauchen größtmögliche Unterstützung und Schutz. Gewalttäter müssen sich mit ihrer Tat, ihren zugrundeliegenden Haltungen und rigiden Verhaltensweisen auseinandersetzen, damit es zu keinen weiteren Opfern kommt.“ erläutert Christoph Koss.

„Was wir aber auch brauchen, ist ein neues Bewusstsein in unserer Gesellschaft: häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Wir dürfen keine Form von Gewalt in unserer Gesellschaft, bei unseren Nachbarn tolerieren. Die Zivilcourage von uns allen ist in hohem Ausmaß gefragt. Lieber einmal zu viel die Behörden informieren, als einmal zu wenig. Nicht wegschauen!“

“Wir brauchen eine gesellschaftlichen Grundhaltung, dass Gewalt gegen Frauen, ob als Hass im Internet, Stalking oder physische und psychische Misshandlung, nicht verharmlost oder toleriert wird. Das beginnt in der Prävention, etwa in Schulen, setzt sich in der Bewusstseinsbildung zur Mobilisierung von Zivilcourage fort und geht über psychosoziale Prozessbegleitung und Opferschutz bis hin zu opferschutzorientierter Täterarbeit.“, meint Dr. Koss

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)